Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 43

der derzeitigen Rechtslage und Rechtsprechung nichts geändert. Gegen anderslautende Aussagen habe ich mich gewendet. Daß wir im Begutachtungsentwurf etwas anderes hatten, habe ich damit nicht verschwiegen. (Abg. Mag. Stadler: Wären Sie beharrlich geblieben, Herr Minister, wäre es besser gewesen!) Beharrlich ...! - Wollen noch weitere zwischenrufen? (Abg. Mag. Stadler: Wenn Sie eine Zwischenrede gestatten! - Abg. Mag. Schweitzer: Von Ihrem Entwurf ist nicht viel geblieben, Herr Minister!)

Dem geschädigten Liegenschaftseigentümer werden die Kosten der Sanierung von Umweltbeeinträchtigungen selbst dann zustehen, wenn sie den Wert der Liegenschaft übersteigen. Der Geschädigte kann die Kosten der Behebung der Umweltbeeinträchtigung auch vorschußweise verlangen, er muß das ihm gezahlte Geld aber tatsächlich widmungsgemäß verwenden, was insbesondere dem Schutz der Umwelt dient, weil es eben nicht im Belieben des Geschädigten ist, was er mit der ihm zuerkannten Entschädigung macht.

Nach dem Konzept des Selbständigen Antrags sollen über reine Ökoschäden nicht die Gerichte entscheiden. Auch diese Neuerung gegenüber dem Begutachtungsentwurf hat durchaus gute Gründe. Einige im Begutachtungsverfahren eingelangte Stellungnahmen - auch sehr beachtliche aus dem Bereich der Lehre - haben gezeigt, daß es nicht nur schwierig, sondern durchaus auch nicht unproblematisch wäre, die Ersatzpflicht für reine Ökoschäden in das allgemeine schadenersatzrechtliche System einzupassen.

Mit diesem Verzicht auf den zivilrechtlichen Ersatz von reinen Ökoschäden ist kein Nachteil für die beeinträchtigte Umwelt verbunden, weil die Regelung der Sanierung solch reiner Umweltschäden der dazu vor allem auch in fachlicher Hinsicht weitaus besser geeigneten Verwaltungsbehörde obliegen soll. Diese damit durchaus auch im wohlverstandenen Interesse der betroffenen Nachbarn gelegene Lösung hat nicht zuletzt auch den Vorteil, daß die Entscheidung über die Sanierung reiner Umweltbeeinträchtigungen für die betroffenen Parteien nicht mit dem im Zivilprozeß nun einmal unvermeidbaren Kostenrisiko verbunden ist.

Zwei weitere bemerkenswerte Neuerungen sind die zugunsten des Geschädigten vorgesehenen Beweiserleichterungen und Auskunftsansprüche. Dem Geschädigten steht damit ein praktikables Instrumentarium zur Verfügung, das durchaus geeignet ist, sein Informations- und Rechtsschutzdefizit angemessen und auch effizient zu kompensieren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mir ist selbstverständlich bewußt, daß es in der mitunter doch sehr emotionell geführten Debatte über die Gentechnik nur schwer möglich ist, in jeder Hinsicht allgemein akzeptierte Regelungen zu schaffen. Dies gilt auch für das in meine Kompetenz als Bundesminister für Justiz fallende Haftungsrecht, das - das sind die Extremstandpunkte - von einigen als völlig ungenügend abgetan und von anderen als Gefährdung des Wirtschaftsstandortes Österreich bezeichnet wurde.

Ich bin der Meinung, daß die künftige Gentechnik-Haftung auch in der Fassung des vorliegenden Antrags in ihrem Anwendungsbereich, nämlich der Erweiterung und Erprobung von GVOs, den Sorgen und Ängsten der Bevölkerung, wie sie im Gentechnik-Volksbegehren manifestiert wurden, Rechnung trägt. Sie ist vor allem aufgrund der Regelung des Haftungsumfanges, der Kausalitätsvermutung, der Auskunftspflichten des Betreibers und der Verpflichtung zur Deckungsvorsorge durchaus, wenn ich so sagen darf, geschädigtenfreundlich, indem sie das Erreichen eines Schadensausgleichs erheblich erleichtern und damit auch die ihr zugedachte Präventivfunktion entfalten wird. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. - Bitte, Herr Minister.

10.50

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Frau Kollegin Prammer! Herr Kollege Michalek! Als Umweltminister melde ich mich in dieser Gentechnikdebatte vor allem


Vorherige SeiteNächste Seite
Seite 1