Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 188

Zusammenhang mit dem Gentechnik-Volksbegehren behauptet, dann zeigt das, daß sie die Bürger wirklich nur als "Stimmvieh" benützt. Die Bürger tun ihre Pflicht und Schuldigkeit bei den Wahlen, da werden sie vorher drei Monate lang betoniert, damit sie das Kreuzerl an der richtigen Stelle machen, und dann sollen sie wieder vier Jahre lang schweigen. - Das ist Ihr Verständnis von Demokratie und Ihr Verständnis eines Volksbegehrens! Da muß ich sagen: Die sozialdemokratische Fraktion hat sich heute im Zusammenhang mit dem Gentechnik-Volksbegehren entlarvt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich komme noch einmal auf etwas zurück, was heute schon ein paarmal angesprochen worden ist, nämlich auf Art. 7 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz. Frau Schaffenrath ist leider nicht mehr da. (Abg. Silhavy: Sie ist da!) Sie waren ganz erstaunt, weil wir heute gesagt haben, daß wir eine Verpflichtung zur tatsächlichen Gleichstellung haben wollen. - Wir haben unsere Meinung damals deswegen schriftlich deponiert, weil nur die Rede von einem Bekenntnis war. Und bevor man mit dem geplanten Bekenntnis in Abs. 2 den Abs. 1 des Art. 7 Bundes-Verfassungsgesetz derartig verwässert und fast aufhebt, ist es doch wirklich besser, wir belassen es so, wie es ist - es sei denn, es handelt sich um eine Verpflichtung. Darum, Frau Kollegin, haben wir in unserer schriftlichen Stellungnahme festgehalten, daß Art. 7 so bleiben soll, wie er ist. Denn er ist restriktiv genug, er muß nur exekutiert werden. So war es! (Abg. Schaffenrath: Zu dem Zeitpunkt, als Sie es abgelehnt haben, lag der Vorschlag der Koalitionsparteien noch gar nicht vor!) Es gab aber in den Medien schon diverse Signale, Frau Kollegin! Sie wissen, wie das läuft. Vor dem Ausschuß konnten wir all das schon den Zeitungen, der APA und der OTS entnehmen.

Die einzigen Änderungen, die den Frauen ein bißchen weiterhelfen, aber wirklich nur ein ganz ein kleines Stückerl, sind die Änderung des Mutterschutzgesetzes und die Änderung des Eltern-Karenzurlaubsgesetzes. An und für sich ist das aber nur ein ganz kleiner Schritt.

Allerdings kann ich es schon gar nicht mehr hören, wenn von "ganz kleinen Schritten" die Rede ist. Warum unternimmt man nicht gleich einen großen Schritt, der jenen Frauen, die nach der Karenzzeit wieder ins Berufsleben zurückkehren wollen, wirklich eine große Chance gibt? Die heutige Änderung bedingt ja nur, daß sie kurzfristig - 16 Tage lang - innerhalb des Mutterschutzes die Geringfügigkeitsgrenze monetär überschreiten dürfen. - Warum nur kurzfristig? Warum nimmt man nicht die gesamte Karenzzeit von eineinhalb Jahren her und teilt die Zeiten, in der eine Frau mehr gearbeitet hat, auf die eineinhalb Jahre auf? Das wäre vernünftig! Das würde den Frauen zum Beispiel die Chance geben, eine dreiwöchige Urlaubsvertretung zu machen. Das würde den Frauen die Chance geben, in ihrem Betrieb, in den sie wieder zurückkehren werden, einmal eine Krankenvertretung zu übernehmen. Das geht jedoch nicht, weil eine Überschreitung nur bis zu 16 Tagen möglich ist. Und darum bringen wir Freiheitlichen einen Antrag ein.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Madl, Aumayr, Haller, Dr. Povysil, Dipl.-Ing. Schöggl betreffend praxisgerechte Begrenzung von Nebeneinkommen bei Karenzgeldbezug, eingebracht am 16. April im Zuge der Debatte des Berichtes und Antrages des Gleichbehandlungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 und das Eltern-Karenzurlaubsgesetz geändert werden (1116 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat binnen drei Monaten einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der im Karenzgeldgesetz eine Durchrechnung der Einkommensgrenzen über den gesamten Zeitraum des Karenzgeldbezuges vorsieht."

*****

Das würde den Frauen ein bißchen weiterhelfen. (Beifall bei den Freiheitlichen)

21.01


Vorherige SeiteNächste Seite
Seite 1