Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 194

Der Antrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander, Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde zum Antrag des Gleichbehandlungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 und das Eltern-Karenzurlaubsgesetz geändert werden (1116 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Dem § 2 Abs. 3 im Artikel II des Entwurfs (Änderung des Eltern-Karenzurlaubsgesetzes) - es heißt immer noch "Urlaub"; was da Urlaub sein soll, frage ich mich - wird folgender neuer § 2 Abs. 1 vorangestellt:

"Dem männlichen Arbeitnehmer ist auf sein Verlangen ein Urlaub gegen Entfall des Arbeitsentgeltes (Karenzurlaub) bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres seines Kindes zu gewähren, wenn er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und das Kind überwiegend betreut."

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muß Ihnen sagen, es grenzt geradezu an Absurdität, wenn man aus der Realität des Lebens heraus diese gesetzlichen Bestimmungen fordern muß - wobei ich nichts kritisiere, was es bisher in Österreich an Sozialleistungen bezüglich Kindern oder Karenzzeit für Mütter und auch für Väter gibt; ich möchte es erst recht nicht in Frage stellen, aber ich halte alles für ausbauwürdig beziehungsweise sehr ausbauträchtig -, weil wir immer noch in einem Land leben, wo beispielsweise ein berufstätiger Vater keine Karenzzeit mit seinem im gemeinsamen Haushalt lebenden Kind verbringen kann, wenn nicht - und das ist halt versicherungsmathematisch, ­technisch und gesetzlich so - die Mutter dieses Kindes einen eigenständigen Anspruch hat. Das ist - da kann man mir lang und breit erklären, daß das versicherungstechnisch nicht anders möglich ist - genau ein Beispiel dafür, wie die faktische Gleichstellung von Frauen absolut wissentlich und willentlich vom Gesetzgeber hintertrieben wird.

Meine Damen und Herren! Anhand der Punkte des Frauen-Volksbegehrens - ich möchte sie jetzt nicht noch einmal aufzählen, sie sind ja heute mehrfach aufgezählt worden - möchte ich die vielen von Ihnen noch gut bekannte, leider aus dem Nationalrat ausgeschiedene Kollegin Christine Heindl, die vier Jahre unsere Frauensprecherin war, zitieren.

Es gab im Nationalrat, als ich ebenfalls schon Abgeordnete war, einen meiner Ansicht nach denkwürdigen Tag, und ich glaube, daß sich gerade die Damen des Hauses, die damals auch schon hier waren, sehr positiv daran erinnern werden. Es war der 1. Dezember 1992, als das sogenannte Gleichbehandlungspaket in diesem Haus zur Diskussion stand und dann auch beschlossen wurde. Damals hat Christine Heindl in durchaus ernsthafter Absicht ihre, wie sie es genannt hat, zehn Gebote für Politikerinnen formuliert und Ihnen kundgetan.

Diese zehn Gebote für Politikerinnen möchte ich jetzt noch einmal anführen, um sie auch den Initiatorinnen des Frauen-Volksbegehrens zur Kenntnis zu bringen. Es ist zwar nur mehr, wenn ich das richtig sehe, eine von ihnen anwesend, aber es wird ja alles sozusagen für die Ewigkeit im Stenographischen Protokoll festgehalten, und man kann es dann verbreiten.

Christine Heindl hat damals an uns Politikerinnen gerichtet folgende Gebote aufgestellt:

"Erstens: Du sollst Frauenkoalitionen bilden."

Das haben die Initiatorinnen getan. Über Parteigrenzen, über ideologisch festgefahrene Grenzen hinweg haben sie sich zusammengeschlossen und das Heft in die Hand genommen. (Abg. Dipl.


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