Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 230

Eines wollen wir, wie ich meine, alle gemeinsam nicht: eine Senkung beziehungsweise Verwässerung des derzeit sehr hohen Niveaus der Fachhochschul-Studienlehrgänge. Und darum bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Schöggl, Dr. Krüger, MMag. Dr. Brauneder, Dr. Grollitsch und Kollegen, eingebracht im Zuge der Debatte über den Antrag 731/A der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Dipl.-Vw. Dr. Lukesch und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (FHStG) geändert wird, in der Fassung des Ausschußberichtes (1146 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel genannte Antrag in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

Z. 2 wird wie folgt geändert:

"2. § 3 Abs 2 Z. 2 lautet:

"2. Ein Fachhochschulstudium erfordert, einschließlich der für die Diplomarbeit vorgesehenen Zeit, mindestens drei Jahre; in den Fällen, in denen ein Berufspraktikum im Rahmen des Studiums vorgesehen ist, verlängert sich die Studienzeit um die Zeit des Berufspraktikums. Wird der Zugang zu einem Fachhochschul-Studiengang gemäß § 4 Abs. 2 zweiter Satz beschränkt, so beträgt die Studiendauer sechs Semester; diese Fachhochschul-Studiengänge können als Fernstudien eingerichtet werden."

2. Nach Z. 6 wird folgende Z. 6a eingefügt:

"6a. § 13 Abs 2 erster Satz lautet wie folgt:

"(2) Jede Verlängerung der Anerkennung setzt einen neuerlichen Antrag gemäß § 12 Abs 4 und die Vorlage eines durch den Fachhochschulrat begutachteten und positiv bewerteten Evalutionsberichtes voraus."

*****

Damit wird ein Studium auch in Form eines Studiums mit teilweiser Anwesenheit oder jeder anderen Kombination, wie sie gegebenenfalls von der Klientel gewünscht wird, möglich sein. Wir halten es für völlig falsch, diese Lehrgänge ausschließlich als Fernstudienlehrgänge durchführen zu wollen.

Ein zweiter wesentlicher Punkt, der unserer Meinung nach geändert werden muß: Die Verlängerung der Anerkennung dieser Lehrgänge sollte nicht nur einen neuerlichen Antrag und die Vorlage eines Evaluierungsberichtes voraussetzen, sondern wir möchten, daß explizit im Gesetz enthalten ist, daß dieser Evaluationsbericht positiv vom Fachhochschulrat begutachtet werden soll. Derzeit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nämlich nur die Vorlage gefordert.

Ich lade Sie alle herzlich dazu ein, diesem Antrag zuzustimmen! Denn damit ersparen wir uns möglicherweise eine weitere Reparatur. - Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.03

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben eingebrachte Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, auch entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner gemeldet. - Bitte.

0.03

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Über die Vorteile der Novelle zum Fachhochschul-Studiengesetz beziehungsweise - wie


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