Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 118. Sitzung / 95

15.18

Abgeordneter Mag. Franz Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Vorweg: Die ÖVP wird diesem Fristsetzungsantrag die Zustimmung verweigern.

Ich darf in Erinnerung rufen, daß vor zirka zwei Jahren, genau gesagt: am 29. Februar 1996, ein Grundsatzbeschluß gefaßt wurde, wonach bei Privatanklagedelikten der üblen Nachrede, beim Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung, bei Beleidigung und Kreditschädigung einem Auslieferungsbegehren der Gerichte durch den Immunitätsausschuß und folglich durch den Nationalrat zugestimmt wird. Der Erfolg der derzeitigen Auslieferungspraxis gibt uns recht.

Ich bringe einen Vergleich der Gesetzgebungsperioden: In der XVII. Gesetzgebungsperiode hatten wir 35 Fälle, in der XVIII. Gesetzgebungsperiode hatten wir 27 Fälle. Danach hatten wir eine kurze Gesetzgebungsperiode mit 8 Fällen, und in der jetzigen Gesetzgebungsperiode hatten wir bisher 6 Fälle, und wir werden am Donnerstag wieder 2 Fälle behandeln. (Abg. Mag. Stadler: Das ist eine Beweisführung für die Richtigkeit unseres Antrages!)

Diese Fälle werden im Ausschuß entsprechend behandelt. Wir wägen jeden einzelnen ab und entscheiden in der Folge.

Es gibt einen weiteren Beschluß, nämlich daß wir bis zum 30. Juni 1998 diese Praxis ana-lysieren und die weitere Vorgangsweise festlegen - und das haben wir für Donnerstag vor. Daher verstehe ich die Aufregung innerhalb der FPÖ nicht.

Ich bin dafür, daß diese Entscheidungspraxis bis zum Ende der Legislaturperiode fortgesetzt wird. Ich sehe keinen Grund zur Durchführung einer Änderung und bin daher auch für die Beibehaltung der außerberuflichen Immunität.

Herr Abgeordneter Haider! Ich befinde mich dabei in guter Gesellschaft mit Abgeordneten aus Ihren eigenen Reihen! So hat zum Beispiel Dr. Ofner - er wird mir das bestätigen! - eine andere Auffassung. Herr Kollege! Ich habe dir vor zwei Jahren genau zugehört: Du warst dafür, daß die Immunitätsrechte der Abgeordneten sogar ausgeweitet werden! Stimmt das? (Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner.) Daher würde ich Ihnen, Herr Abgeordneter Stadler, empfehlen, bevor Sie irgendwelche Anträge einbringen, die Klublinie abzuklären!

Es gibt drei Gründe dafür, warum ich für die Beibehaltung der außerberuflichen Immunität bin. Erstens: Dies ist eine autonome Entscheidung des Parlaments, welche wir uns nicht wegnehmen lassen sollten. Zweitens: Man sollte nicht zukünftige Perioden präjudizieren. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das machen wir doch mit jedem Gesetz!) Drittens: Es handelt sich um ein Verfassungsgesetz, und mit einer Zweidrittelmehrheit ist schnell irgend etwas abgesetzt, jedoch nicht so schnell eingeführt.

Schließlich ist mir, als ich mir den Antrag angesehen habe, etwas aufgefallen: Es heißt darin, daß der Nationalrat beschließen wolle, daß die Bundesregierung ersucht wird, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen. Das bedeutet: Die Regierung soll dem Nationalrat - und die Immunität beschränkt sich auf die Abgeordneten - etwas vorlegen. Ich denke, daß das unsere Angelegenheit ist. Es gibt immer noch die Gewaltentrennung. Daher bin ich dafür, daß die gegenwärtige Praxis beibehalten wird. - Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. - Bitte.

15.22

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst ist zur Klarstellung zu betonen, daß mit diesem Fristsetzungsantrag und diesem Entschließungsantrag nicht etwa die gesamte Immunität der Abgeordneten abgeschafft werden soll, sondern nur die außerberufliche Immunität. Die berufliche Immunität, die hier im Hause zu wahren ist, soll selbstverständlich aufrechterhalten werden.


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