Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 119. Sitzung / 72

Und schließlich zum letzten Mal stopp: Das, was Herr Mag. Maier über den Rechnungshof gesagt hat, stimmt nicht. Den Forderungen des Rechnungshofes wurde nicht entsprochen. Der Rechnungshof wollte nämlich, daß eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen wird, durch die insbesondere der Bestand, die Aufgabe, die Organisation und die Leistungsabgabe geregelt wird, wie es im Lebensmittelbereich und im veterinärmedizinischen Bereich der Fall ist. Diese gesetzliche Grundlage, Herr Mag. Maier, wird mit dieser Regierungsvorlage jedoch nicht geschaffen.

Frau Ministerin! Sie haben im Ausschuß dieses Gesetz als ersten Schritt bezeichnet. Wir haben in diesem Land zu viele Gesetze, wir haben zu viele halbherzige Gesetze. Machen Sie bitte Gesetze, die etwas wert sind, die hieb- und stichfest sind, dann werden Sie auch unsere Zustimmung bekommen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Leiner. - Bitte.

22.45

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Die Schaffung eines einheitlichen Bundesinstituts für Arzneimittel ist, wie ich meine, sehr zu begrüßen. Ich verstehe daher nicht, daß Herr Pumberger sich in diesem Zusammenhang hier über Blut und Blutderivate ausläßt. Denn das Ministerium hat darauf in beispielhafter Weise reagiert und rasch gehandelt. Ich möchte mich dafür recht herzlich bedanken! Insgesamt möchte ich über die Arbeit gerade dieses Ressorts nur das Beste sagen. Danke schön! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Was erwarten wir uns eigentlich von diesem Gesetz? - Frau Ministerin! Ich möchte doch einige Bitten, Erwartungen und Wünsche vortragen. Zunächst brauchen wir mehr Effizienz, allein schon im Hinblick auf die zwingend gebotene Beschleunigung der Zulassungsverfahren. Denn es klagen immer mehr Antragsteller über einen Rückstau, und dieser wird auf die Einsparungsmaßnahmen auch in der Bundesregierung zurückgeführt. Daher möchte ich darauf hinweisen, daß man den knappen Personalstand aufstocken sollte.

Zweitens brauchen wir eine Erweiterung der Prüfung von Arzneimitteln, vor allem im Hinblick auf die Überwachung der Qualität von Generika und Parallelimporten.

Drittens brauchen wir eine Sicherung der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit und - wie es in den Erläuterungen zu lesen ist - auch eine verstärkte Kontrolle anderer gesundheitsrelevanter Warengruppen. Dr. Pumberger hat schon darauf hingewiesen, daß eine Flut von Produkten im Handel erhältlich ist, die der Bevölkerung angeboten werden, obwohl diese von den Behörden nicht genehmigt sind.

Des weiteren sollte die fachliche Qualifikation der Amtssachverständigen auch für die nach dem AMG vorgesehenen Überprüfungen der Herstellerbetriebe gemäß Betriebsordnung genutzt werden. Außerdem muß die im AMG vorgesehene Überführung von Zulassungen nach der Spezialitätenordnung vorangetrieben werden. Und schließlich kommt ab 1999 die Zulassungsüberprüfung gemäß § 19a AMG zum Tragen.

Zuletzt möchte ich darauf hinweisen, daß im internationalen Bereich die wissenschaftliche Qualifikation Vorrang haben muß, damit wir wirklich internationales Ansehen erlangen und ein Mitspracherecht haben, insbesondere in der EU. - Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

22.48

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Klara Motter. - Bitte.

22.48

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Liberalen werden der vorliegenden Regierungsvorlage unsere Zustimmung geben. Wir begrüßen die Zusammenführung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften in ein Bundesinstitut für Arzneimittel. Herr Kollege Maier hat


Vorherige SeiteNächste Seite
Seite 1