Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 10

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Durchführung einer Debatte stimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Damit ist der Antrag auf Debatte abgelehnt.

Wir stimmen somit sogleich über den Antrag selbst ab.

Über diesen Antrag ist nur dann positiv abgestimmt, wenn dies mit Zweidrittelmehrheit erfolgt, wie aus § 49 Abs. 5 hervorgeht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, daß Punkt 1 von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abgesetzt wird, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

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Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Khol.

9.05

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Zu den von Ihnen verlesenen Entschuldigungen: Erstens ist der Herr Abgeordnete der FPÖ Rosenstingl nicht entschuldigt. Ich möchte das feststellen.

Zweitens wurde gestern in der Plenarsitzung vom Abgeordneten Mentil und vom Abgeordneten Schreiner mitgeteilt, daß sie auf ihr Mandat verzichten. Sie haben sie aber als "verhindert" gemeldet. Ich bitte um Klarstellung: Haben sie ihr Mandat zurückgelegt, ja oder nein?

9.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter! Was den ersten Punkt betrifft, wird der Präsident, der am Ende der Sitzung den Vorsitz führt, feststellen, ob Abgeordneter Rosenstingl tatsächlich an der heutigen Sitzung nicht teilgenommen hat. Momentan kann ich nur die Namen jener verlesen, die als verhindert gemeldet sind; da steht Abgeordneter Rosenstingl nicht dabei. Aber rein denkmöglich wäre ja, daß er in zwei Stunden "aufkreuzt" (lebhafte Heiterkeit), und daher werden die Feststellungen, daß er nicht anwesend war, so wie gestern auch heute und bei allen künftigen Sitzungen am Ende der Sitzung getroffen werden. Ich kündige das auch für die künftigen Sitzungen an.

Zweitens: Die Abgeordneten Mentil und Schreiner haben gestern angekündigt, sie werden auf ihr Mandat verzichten. Wirksam wird dieser Verzicht dann, wenn die diesbezügliche Mitteilung der Bundeswahlbehörde in der Parlamentsdirektion einlangt. Dies ist bis jetzt nicht der Fall, daher sind sie bis zur Stunde rechtlich gesehen Mitglieder des Nationalrates, und es ist eine Entschuldigung entgegenzunehmen und allen zur Kenntnis zu bringen.

Sie haben auch alle anderen Rechte und Pflichten als Abgeordnete, solange diese Mitteilung über das Einlangen einer Verzichtserklärung von der Bundeswahlbehörde nicht hier im Hause eingelangt ist.

Noch einmal zur Geschäftsbehandlung. Herr Abgeordneter Stadler. – Bitte.

9.07

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich darf namens meiner Fraktion mitteilen, daß die Verzichtserklärungen der beiden Abgeordneten meines Klubs, Mentil und Schreiner, bereits unterfertigt sind und der Bundeswahlbehörde übermittelt wurden. Ich habe es natürlich nicht in der Hand, wann die Bundeswahlbehörde dem Präsidium des Nationalrates darüber Mitteilung erstattet. Daher haben wir vorsorglich bis zu diesem Zeitpunkt auch die Entschuldigungen bei Ihnen eingebracht.

9.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich glaube, der rechtliche Ablauf ist klar. Sobald diese Mitteilung hier im Hause einlangt, werden auch die entsprechenden Veranlassungen getroffen.


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