Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 121. Sitzung / 143

Ich halte mich dabei an das, was der ÖSV bereits hinsichtlich der Bundessportheime St. Christoph und Kitzsteinhorn (Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer) und der österreichische Aero-Club hinsichtlich des Spitzerbergs erreicht hat, möchte jedoch festhalten, daß die Bundessportorganisation, also der nichtstaatliche Teil des Sports, die restlichen sechs Bundessporteinrichtungen nur dann betreiben kann, wenn bestimmte Prämissen erfüllt werden.

Prämisse 1: Es muß der Förderungszweck erhalten bleiben, das heißt, es müssen die Bundessporteinrichtungen primär dem Sport dienen. (Abg. Mag. Schweitzer: ... Jäger und so!)

Zweitens: Es muß sichergestellt sein, daß mit effizienterem Management auch Kosteneinsparungen erzielbar sind. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer.) Herr Abgeordneter, ich komme schon dazu.

Drittens muß sichergestellt sein, daß keinerlei Mißbrauch mit den Bundessporteinrichtungen geschehen kann und die Förderungsmittel somit nicht falsch eingesetzt werden. (Abg. Mag. Schweitzer: ... hat auch immer Urlaub dort gemacht!) - Aber das ist schon lange abgestellt, das wissen Sie! Herr Abgeordneter, das ist schon so lange her, daß man das gar nicht mehr zu erwähnen braucht, außer man will das, was Sie ohnehin heute schon einmal angesprochen haben, nämlich jede Gelegenheit wahrnehmen, um Mißtrauen zu säen. (Abg. Mag. Schweitzer: Nein! Weil wir das seinerzeit aufgezeigt haben und dadurch das hier heute beschlossen wird! - Zwischenruf des Abg. Leikam.)

Ich weiß nicht, ob das der alleinige Grund ist! Aber ich streite nicht gerne über Vaterschaften. Sie sollen eine Teilvaterschaft an diesem Kind haben; das ist nicht zu bestreiten. (Abg. Mag. Schweitzer: Danke!)

Herr Abgeordneter Schweitzer! Der Sport wünscht sich diese Ausgliederung unter diesen Prämissen, und er ist auch bereit, unter diesen Prämissen mitzuwirken. Ich möchte das heute in diesem Haus in der gebotenen Kürze, da ich schon einmal länger gesprochen habe, deponiert haben. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. - Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer.)

20.52Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nun gelangt Frau Abgeordnete Fuchs zu Wort. - Bitte, Frau Abgeordnete.

20.52Abgeordnete Brunhilde Fuchs (SPÖ): Werter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich möchte ein Thema ansprechen, das Sie alle in den letzten Wochen in den Medien mitverfolgen konnten. Nun meine ich aber nicht - wie Sie vielleicht schon befürchtet haben - das Abhandenkommen des Herrn Abgeordneten Rosenstingl (Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer), auch nicht den "Genitaliengreifer" Rumpold (Beifall des Abg. Müller) oder jene halbe Milliarde Schilling, die heute als Schaden beziffert wurde, nein, ich meine die Buchpreisbindung.

Wie Sie in den letzten Wochen und Monaten in den Medien mitverfolgen konnten, hat die EU-Kommission ein formelles Verfahren gegen grenzüberschreitende Absprachen zwischen Verlagshäusern und Buchhandlungen in Deutschland und Österreich eröffnet. Aus der Sicht des EU-Wettbewerbskommissars Karel van Miert ist der Fixpreis für Bücher in den beiden Ländern nicht mit dem freien Wettbewerb innerhalb der EU vereinbar.

Meine Damen und Herren! Ich möchte die Diskussion darüber bereits heute beginnen, da bei einer rechtlichen Neuregelung auch die budgetären Rahmenbedingungen möglicher notwendiger Förderungen neu diskutiert werden müssen. Es liegt an uns, eine rasche und sinnvolle Lösung zu finden. (Beifall bei der SPÖ.)

Was spricht nun für die Beibehaltung der Buchpreisbindung? - Die Befürworter meinen zum Beispiel, die Preisbindung sei vor allem notwendig, um regional flächendeckende Vollversorgung zu gewährleisten und nicht ganze Regionen aus dem kulturellen Verkehr auszuschließen.


Vorherige SeiteNächste Seite
Seite 1