Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 126

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18.00

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Öffentlichkeit diskutiert den Finanzskandal der Freiheitlichen und auch den Wohnbauskandal der Freiheitlichen. Vom Herrn Bundesminister haben wir gehört, daß die strafrechtlichen Erhebungen laufen. Warum sage ich das? – Auch in Salzburg gab es im Jahr 1989 einen Finanzskandal und einen Wohnbauskandal. Es gibt zwar signifikante Unterschiede – das möchte ich mit aller Deutlichkeit betonen –, aber es gibt auch Berührungspunkte.

Zunächst zum Salzburger Verfahren.

Herr Bundesminister! Ich bedanke mich bei Ihnen dafür, daß Sie – wie Sie mir schriftlich mitgeteilt haben – die erforderlichen Vorkehrungen insbesondere in personeller Hinsicht getroffen haben, damit das große WEB-Strafverfahren zu Ende geführt werden kann. Dieses ist tatsächlich ein Prüfstand für die Funktionstüchtigkeit des Rechtsstaates. – Das ist die eine Seite.

Die andere Seite besteht darin, daß wir auch über die Probleme diskutieren müssen. Es hat im Zuge dieses Verfahrens eine Reihe von Problemen gegeben. 1989 erfolgte die Anzeige durch die Arbeiterkammer, aber zur Anklageerhebung kam es erst 1996, und Ende 1998 wird vielleicht die schriftliche Urteilsausfertigung erster Instanz vorliegen. Dazwischen gab es Diskussionen um die Befangenheit von Richtern und Sachverständigen, das Abtauchen des Hauptbeschuldigten, des Ex-Staatsanwaltes Dr. Graf, die wunderbare Reise des zweiten Hauptbeschuldigten, Dr. Schiedeks, nach Mittelamerika und seine unerwartete, allerdings gerichtlich erzwungene Rückkehr in Handschellen nach Salzburg.

Dem ging allerdings eine erfolgreiche Aktenvernichtung der Buchhaltungsunterlagen der gemeinnützigen WEB voraus, sodaß beispielsweise die Wohnsparer Edlach im Verfahren gegen das Land Salzburg nicht wissen, wie sie ihre Forderungen entsprechend durchsetzen können. Daneben gab es einen Aktenschwund beim Landesgericht Salzburg sowie auch bei der Finanzlandesdirektion Wien.

Warum sage ich das? – Herr Bundesminister! Ich erwarte mir, daß mit der Reform des Vorverfahrens, mit der Verlagerung der Vorerhebungen in Richtung der Staatsanwälte derartige Probleme ausgeschaltet werden und nicht mehr vorkommen.

Wir haben nicht nur einen Finanzskandal, sondern auch einen Wohnbauskandal. Im Land Salzburg wurde dazu ein eigener Untersuchungsausschuß eingerichtet, der im Endbericht Forderungen an den Bund formuliert hat – Forderungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die wir bereits umgesetzt haben. Ich denke nur etwa an das Genossenschaftsrevisionsrechts-Änderungsgesetz, mit dem die Revision gestärkt wurde.

Die Freiheitliche Partei – daran möchte ich erinnern – hat dagegen gestimmt. Die Freiheitliche Partei hat in diesem Bericht auch klare Aussagen getroffen. Ich lese vor, worin eine der Forderungen der Freiheitlichen Partei bestand: "Wenn einer Bauvereinigung in ihrer Tätigkeit parteipolitisches Handeln nachgewiesen wird, soll das den Verlust der Gemeinnützigkeit zur Folge haben." – Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei! Ich hoffe, daß Ihrem Wunsche in dieser Hinsicht entsprochen wird. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wurmitzer. )

Wenn man sich mit dem WEB-Verfahren auseinandersetzt – ich habe hier die Anklageschrift –, dann fällt auf, daß Wirtschaftstreuhänder maßgeblich daran beteiligt waren. Warum sage ich das? – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Derzeit ist ein Wirtschaftstreuhandberufsgesetz in Begutachtung, von dem ich meine, daß es in der vorliegenden Form nicht akzeptiert werden kann. In der Anklageschrift im großen WEB-Strafverfahren werden drei Steuerberater beziehungsweise Wirtschaftstreuhänder erwähnt, denen von der Staatsanwaltschaft Salzburg vorgeworfen wird, einen Schaden im Ausmaß von 1,485 Milliarden Schilling verursacht zu haben.


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