Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 128

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wurde das Anliegen vorgebracht, das Verfahren irgendwie zu straffen. Professor Danzinger von der Nervenklinik Graz hat zum Beispiel gesagt: Die Anhörung belastet die Patienten sehr; nicht selten haben sie den Eindruck, daß sie aufgrund des Verfahrens, das sie eigentlich schützen soll, praktisch zum Aufenthalt in der Psychiatrie "verurteilt" werden.

Ich fasse zusammen: Ich denke, daß die psychiatrische Versorgung draußen besser werden muß. Das hat auch der Rechnungshof festgestellt, dies soll aber keine Ausrede für die Justiz werden. Ich denke, wir brauchen einen besseren Vollzug des Gesetzes und ein stärkeres Miteinander. Auch das Justizministerium war in dieser Enquete vertreten und hat sehr positive Ansätze eingebracht, sodaß ich jetzt den Glauben hege, daß wir ein an und für sich nicht schlechtes Gesetz in einer äußerst heiklen Materie behutsam weiterentwickeln sollten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.10

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bures. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.10

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die heutige Budgetdebatte zum Justizkapitel dafür nützen, ein bißchen davon zu erzählen, was ich als Vorsitzende der Mietervereinigung Österreichs, der größten Mieterschutzorganisation dieses Landes, tagtäglich erlebe, weil ich durch diese Tätigkeit auch tagtäglich damit konfrontiert bin, welche Probleme die Menschen haben.

Es ist eine unvorstellbare Summe – allein in Wien sind es 40 Millionen Schilling im Jahr –, die die Mietervereinigung zurückerstreitet. Das reicht von zu hoch bezahlten und zu hoch abgerechneten Betriebskosten über viel zu hoch oder überhöht verrechnete Mieten bis hin zu illegalen Ablösegeschäften.

Das hat ursprünglich einmal noch nichts mit der gesetzlichen Regelung zu tun, das hat aber sehr wohl damit zu tun, daß es bei Inrechnungstellung dieser überhöhten Beträge eigentlich für den Vermieter, für den Hauseigentümer kein Risiko gibt. Kommt man einem Hauseigentümer drauf, führen wir ein Verfahren über falsch abgerechnete Betriebskosten, über ein Verschaffen von zusätzlichem Körberlgeld, dann ist die einzige Konsequenz, die daraus entsteht, daß er jenem Mieter, der das beanstandet hat – und auch nur diesem einen – diesen Betrag zurückerstatten muß.

Ich glaube, daß das ein Bereich ist, bei dem wir uns sehr wohl damit befassen sollten, wieweit wir nicht stärker dafür sorgen sollten – wir sehen auch, daß es immer wieder die gleichen sind, die die Betriebskosten falsch abrechnen, die überhöhte Mieten abrechnen –, daß im Interesse der Mieter zum Beispiel zusätzliche Geldleistungen dem Haus zugeführt werden müssen, das dann für die Erhaltung und Instandsetzung verwendet wird.

Wir alle wissen auch, daß eine Wohnung kein vergleichbares Gut, nämlich kein Konsumgut ist, auf das ganz einfach verzichtet werden kann, sondern daß es sich um ein ganz grundlegendes Lebensbedürfnis handelt. In dieser Erkenntnis können wir ja grundsätzlich auch sehr stolz darauf sein, daß wir ein historisch gewachsenes Mietrecht mit zwei sehr wesentlichen Säulen für die Mieter, nämlich Preisschutz und Kündigungsschutz haben und unser Kündigungsschutz auch internationale Anerkennung findet.

Es geht nicht darum, daß man den Markt öffnen und diese Schutzmechanismen aufheben sollte, sondern ganz im Gegenteil: Sie müssen wieder verstärkt ausgebaut werden, weil es ja ohne Zweifel keine Gleichheit zwischen Wohnungssuchenden und Mietern auf der einen Seite, nämlich jenen, die das Konsumgut zum Leben benötigen, und dem Anbieter auf der anderen Seite gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben dieses von den Grundzügen her an sich sehr positive Mietrecht jedoch mit einer Problematik versehen, nämlich der, daß es immer weniger Wohnungen gibt, die unter das Mietrecht fallen. Wir sollten daher in die Richtung gehen, den Anwendungsbereich des Miet


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