Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 15

Ich sage das ohne Häme, aber die von seiten der österreichischen Bundesregierung für diese Lehrlingsinitiative aufgewendeten Mitteln und im Vergleich dazu jene der Aktion des Österreichischen Rundfunks klaffen schon sehr deutlich auseinander. Ich glaube, daß der Herr Bundeskanzler gut daran getan hat, sich nunmehr federführend in die Aktion des ORF einzuschalten, denn diese war schließlich mit der Schaffung von 1 500 Arbeitsplätzen in einem kurzen Zeitraum erfolgreicher als die österreichische Bundesregierung im Jahresabstand, was der Vergleich der Zahlen vom Mai 1998 mit jenen vom Mai 1997, was die Arbeitslosigkeit der 15- bis 30jährigen betrifft, zeigt.

Es ist auch erschreckend, mit welch geringen Geldmitteln Menschen in der Republik Österreich noch immer auskommen müssen. Wenn man den vorliegenden Bericht anschaut, so liest man folgendes: Die mittlere Höhe der monatlichen Leistung an Arbeitslose betrug 8 660 S, das mittlere Arbeitslosengeld für Männer lag bei 9 000 S, jenes für Frauen allerdings nur bei 7 400 S. Die mittlere Notstandshilfe lag bei 7 300 S, für Frauen bei 6 300 S. 30 Prozent der eine Notstandshilfe beziehenden Frauen mußten im Berichtsjahr mit einer monatlichen Leistung von höchstens 4 900 S ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Es ist auch evident, daß sich im Berichtszeitraum 1995 bis 1997 im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit und mit Rückeingliederung in den Arbeitsmarkt für Frauen die Situation der Betreuung von Kindern nicht verbessert hat. Es ist nur zu hoffen, daß die zweite Kindergartenmilliarde, die de facto dann wieder etwa 600 Millionen Schilling ausmachen wird, an dieser Situation etwas ändern wird.

Wir Freiheitlichen haben immer dafür plädiert, einen Familienscheck einzuführen, um die durchaus positive Einrichtung der Tagesmütter sozial mehr zu fördern, auch unter dem Gesichtspunkt, daß das für Frauen, die mehrere Kinder haben und sich als Tagesmütter in ihrem Lebensumfeld qualifizieren, eine zusätzliche Einnahmequelle für die Zeit bedeutet, in der sie sich der Kinderbetreuung widmen.

Ich glaube daher, daß dieser Sozialbericht zwar von seiner Abfassung und von seiner Zusammensetzung her als durchaus positiv zu betrachten ist, nicht jedoch, was die aufgelisteten sozialen Standards in Österreich betrifft. Es gäbe, so wie ich es bereits ausgeführt habe, aus unserer freiheitlichen Sicht eine Reihe von Maßnahmen für Ältere, für Senioren, im Bereich der Landwirtschaft, aber vor allem auch im Bereich der Frauen, die schnell gesetzt werden müßten, denn die betroffenen Gruppen haben nichts davon, wenn die Bundesregierung zwar ihre Versprechungen, ihnen zu helfen, immer wieder erneuert, aber de facto in der Praxis bei der Umsetzung nur geringfügige Verbesserungen zustande bringt.

Ich möchte mich in der verbleibenden restlichen Minute meiner Redezeit noch mit der Bürgerinitiative betreffend die gesetzliche Anerkennung des Blindenführhundes als Hilfsmittel beschäftigen. Ich glaube, daß die Behinderten ein Anrecht auf Förderung ihrer Mobilität haben und darauf, ihr wichtigstes Mittel - in diesem Fall den Rehabilitationshund, den Signalhund, den Blindenführhund, den Partnerhund und den Kombinationshund für Behinderte - in entsprechender Form, so wie es die Bürgerinitiative vorsieht, zuerkannt zu bekommen.

Wenn man sich so wie ich als Tierarzt auf dem Markt auskennt, dann weiß man, daß aufgrund der Versuche, mit untauglichen Hunden den Betroffenen oft Hunderttausende Schillinge aus der Tasche zu ziehen und sie damit nachhaltig zu schädigen, es durchaus gerechtfertigt ist, in diesem Bereich im Einklang mit der Sozialversicherung eine zukunftsträchtige Regelung herbeizuführen.

Uns Freiheitlichen ist der vorliegende Entschließungsantrag aus dem Ausschuß eigentlich zu dürftig. Nach vier Jahren Diskussion, und zwar von 1994 bis heute, hätten wir Freiheitlichen uns in dieser Problematik erwartet, daß man das Bundesbehindertengesetz, so wie es die Behindertenverbände vorgeschlagen haben, in entsprechender Form ändert. Das ist bis zum heutigen Tag leider unterblieben.

Ich hoffe, sehr geehrte Frau Bundesminister, daß die an Sie gerichtete Resolution wenigstens dazu führt, daß die Verhandlungen nicht auf dem Rücken der Betroffenen bis zum Sankt-Nim


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