Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 62

19. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1049 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz geändert wird (1131 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich rufe nun die Punkte 18 und 19 der Tagesordnung auf, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir treten daher in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Peter. - Bitte, Herr Abgeordneter.

21.27

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Eine kurze letzte Wortmeldung: Sie haben mit dem Landarbeitsgesetz wieder nichts anderes gemacht, als eine EU-Richtlinie umzusetzen, was an sich ja löblich ist. Um das Ganze durchzuführen, brauchen Sie allerdings so viel Papier (der Redner hält einen Stoß schriftlicher Unterlagen in die Höhe) und zusätzlich noch neun Landesgesetze! Daher werde ich werde nicht müde werden, hier im Hohen Hause immer darauf hinzuweisen, daß es nicht genügt, von Entbürokratisierung zu reden, sondern daß man Entbürokratisierung leben muß.

Haben Sie nicht gesagt, daß Sie ein einheitliches Arbeitnehmerrecht wollen? Gehören die Landarbeiter da nicht dazu? Warum machen Sie dann für 30 000 Landarbeiter, also eine sinkende Anzahl von Mitarbeitern, ein so umfangreiches Bundesgesetz, zu welchen noch neun Landesgesetze hinzukommen, Frau Bundesminister? Das ist Ihre Bürokratiereform? Damit schaffen Sie Beschäftigung, da haben Sie recht: Sie beschäftigen viele Menschen damit, das umzusetzen! Ist das Ihre Art der Politik, Bürokratie zu erzeugen, weil Sie nicht in der Lage sind, eine Frage für 30 000 Landarbeiter im normalen Arbeitsrecht zu regeln, weil das halt zufällig Landessache ist? Da müssen dann neun Landtage Gesetze beschließen, damit diese neun Landtage begründen können, warum sie überhaupt existieren!

Meine Damen und Herren! Das ist der Skandal bei dieser EU-Anpassung. Zu dieser Art und Weise der Gesetzgebung sagen Sie in Sonntagsreden, daß es zu einer Entbürokratisierung und zu einer Einschränkung der Gesetzesflut kommen wird, aber jetzt machen Sie genau das Gegenteil! Das ist der Weg dieser Bundesregierung: Am Sonntag reden Sie schön, und um 21.30 Uhr am Abend beschließen Sie dann so einen Unsinn! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

21.29

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Grabner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. - Bitte, Herr Abgeordneter.

21.29

Abgeordneter Arnold Grabner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beschäftigen wir uns mit der Landarbeitsgesetz-Novelle: Dabei wurden Grundsätze zur Umsetzung folgender EU-Richtlinien aufgestellt: der technischen Arbeitnehmerschutz-Richtlinie, der Mutterschutzrichtlinie, der Arbeitszeitrichtlinie und der Jugendarbeitszeitrichtlinie.

Eine weitere Zielvorgabe dieses Entwurfes ist die Angleichung der Rechtsstellung der Land- und Forstarbeiter an die der Arbeitnehmer, die dem Urlaubszeitgesetz und dem Arbeitszeitgesetz unterliegen. Die Arbeitszeitrichtlinie und die Jugendarbeitszeitrichtlinie wurden analog in der Arbeitszeitgesetz-Novelle und der Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz-Novelle umgesetzt. Die mit der Arbeitszeitgesetz-Novelle eingeführten flexibleren Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Arbeitszeit, wie zum Beispiel Gleitzeit oder Durchrechnungsmodelle, wurden, soweit


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