Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 116

Das sollte aus Gründen der Korrektheit gesagt werden, wenn Ihnen die Verkürzung in der Ausschußanmerkung verdächtig vorgekommen sein sollte, daß dort vorhandene Möglichkeiten der Beauftragung Dritter im Sinne der Selbstabfertigung nicht mehr gegeben sein sollten. Tatsächlich bleibt diese Form der Drittabfertigung durch dieses Gesetz unberührt. - Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

0.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. - Bitte.

0.53

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Dieses Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz ist für uns aus einem einzigen Grund abzulehnen, aber dieser ist triftig und wesentlich: Das Gesetz tritt rückwirkend in Kraft, und das ist meiner Ansicht nach demokratiepolitisch sehr bedenklich. (Beifall bei den Grünen. - Abg. Dr. Mertel: So kurz? - Das ist ja wunderbar!)

0.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sigl. - Bitte.

0.53

Abgeordneter Robert Sigl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Flugverkehr hat sich in den letzten Jahren überdurchschnittlich entwickelt. Die Zahl der Passagiere, die in Österreich landeten beziehungsweise abflogen, hat sich seit dem Jahre 1970 zirka im Zehnjahresrhythmus verdoppelt. Diese Zuwachsrate wird sich nach den Prognosen zukünftig noch mehr beschleunigen.

Ein Flughafen kann ein wesentlicher Standortfaktor für eine erfolgreiche Wirtschaftsregion sein. Wenn das Angebot für den Geschäftsreiseverkehr attraktiv ist, die Anbindungsmöglichkeiten und das wirtschaftliche Umfeld stimmen, wird ein Flughafen zu einem wichtigen Argument für die Ansiedlung von neuen Unternehmen. Die Wirtschaftlichkeit der europäischen Flughäfen ist aber sehr unterschiedlich. Haupteinnahmequellen der Flughäfen sind etwa zu jeweils einem Drittel der Bodendienst, der Landegebühren- und der Duty-Free-Bereich. Aber gerade diese Bereiche werden in den nächsten Jahren wesentliche Änderungen erfahren.

Mit der zur Debatte stehenden Regierungsvorlage wird eine EU-Richtlinie vollzogen, die den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste liberalisieren wird. Diese Dienste schließen vor allem die Passagier- und Gepäckabfertigung, Flugzeugbewegungen auf dem Vorfeld sowie Fracht- und Postabfertigung ein. Sie werden gegenwärtig zum größten Teil von den Flughafengesellschaften und in selteneren Fällen von den Fluggesellschaften besorgt. Dabei ist auf den meisten europäischen Flughäfen der Wettbewerb stark eingeschränkt, und die Flughafenpreise sind oft stark überhöht.

Mit der Liberalisierung des Marktzuganges soll eine Senkung der Betriebskosten der Luftfahrtunternehmen bei gleichzeitiger Anhebung des Qualitätsniveaus für die Nutzer erfolgen. Unter Beachtung der Erfordernisse dieses Sektors muß die Liberalisierung in zeitlich abgestuften Schritten durchgeführt werden. Dem Erfordernis der allgemeinen und betrieblichen Sicherheit auf Flughäfen und der Tatsache, daß auf einem Flughafen die Kapazitäten und die vorhandenen Flächen für die Bodenabfertigung begrenzt sind, soll durch verschiedene Maßnahmen Rechnung getragen werden.

Zur Gewährleistung eines sicheren und reibungslosen Flughafenbetriebes sollen Verwaltung und Betrieb der zentralen Infrastruktureinrichtungen dem Flughafenbetrieb voll vorbehalten bleiben. Die zentrale Verwaltung dieser Einrichtungen darf jedoch nicht zu einer Behinderung ihrer Benutzung führen. Im Interesse eines wirksamen Wettbewerbes soll allen Benützern - selbstverständlich gegen Entgelt - der gleiche Zugang zu diesen Einrichtungen ermöglicht werden.

Hohes Haus! Neben den bevorstehenden Änderungen in der Finanzierungsstruktur der Flughäfen und Fluggesellschaften wird die in einer auf Wettbewerbsgleichheit aufgebauten Wirtschaft einmalige Situation der Luftwirtschaft - zum Beispiel die Nichtbesteuerung des Flugtreibstoffes -


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