Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 118

nicht zustimmen. Dies möchte ich hier ohne Umschweife feststellen, weil nicht mehr viel Zeit vorhanden ist. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Der Hauptkritikpunkt unsererseits ist die unterschiedliche Vergabe der verschiedenen Frequenzen. Das derzeitige Gerangel um die Frequenzen im 1 800-Megahertz-Band hat darin seinen Ursprung. Meiner Erinnerung nach ist praktisch jede Lizenzvergabe unter einer anderen gesetzlichen Vorgabe erfolgt. Eigentlich hätte der dritte Handy-Lizenzbetreiber, die Connect Austria - sie will im Juli in Betrieb gehen - im 1 800-Bereich ein Exklusivrecht gehabt. Dieses Exklusivrecht wird aber wiederum gebrochen durch Rechte von Mobilkom und max.mobil., die ihrerseits - wenn sie den notwendigen Bedarf nachweisen können - vor Ablauf der Dreijahresfrist ebenfalls Frequenzbereiche aus dem 1 800-Megahertz-Band zugesprochen bekommen könnten.

Ein ganz anderes Problem aus diesem Bereich ergibt sich in der Bevölkerung in bezug auf den entstehenden Sendemastenwald. Dieser Sendemastenwald kommt vor allem dadurch zustande, daß mehrere Handy-Lizenzbetreiber jeweils ihr eigenes Netz aufbauen müssen. Daran wird in der Bevölkerung in zwei Punkten Kritik geübt. Der eine Punkt ist die Ortsbild- und Landschaftsverschandelung, und zum zweiten wird immer wieder die Gefahr gesundheitlicher Schäden für Anrainer vorgebracht. Aus diesem Bereich gibt es zwar keine Gutachten beziehungsweise greifbaren Beweise, aber trotzdem ist es ein Problem, daß es überhaupt keine gesetzliche Handhabe für die Bevölkerung gibt, in diesem Bereich etwas zu tun.

Deshalb möchten wir einen Antrag einbringen, der folgendermaßen lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Meischberger, Haigermoser, Mag. Firlinger, Mag. Schweitzer und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen den Mobiltelefon-Senderwald

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, alle Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, eine unnötige Vermehrung von landschaftsbelastenden freistehenden Sendeanlagen zu vermeiden.

Insbesondere sollen Richtlinien für den Bau und Betrieb dieser Sendeanlagen erstellt werden, die eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung ausschließen; eine Koordination der Konsenswerber von Funkanlagen erfolgen, damit eine Zusammenlegung von Anlagen verschiedener Anbieter auf gemeinsamen Masten erfolgt und eine Mitbenutzung ermöglicht wird; die Nutzung vorhandener, außer Betrieb genommener Mastenanlagen - zum Beispiel von Stromleitungen - beziehungsweise von solchen Standorten erreicht und damit neue Standorte von Sendemasten vermieden werden; eine Information der Standortgemeinden solcher Anlagen im Telekommunikationsgesetz vorgesehen werden.

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Es würde Ihnen leichtfallen, diesen ...

1.03

Präsident Dr. Heinrich Neisser (das Glockenzeichen gebend): Herr Abgeordneter! Ihre Redezeit ist schon abgelaufen.

(Beifall bei den Freiheitlichen für den das Rednerpult verlassenden Abg. Ing. Meischberger.)

Ich ersuche, in Zukunft einen Entschließungsantrag so zu verlesen, daß das noch innerhalb der Redezeit erfolgt. Sie haben die Redezeit überzogen und haben daher nicht mehr das Wort.


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