Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 106

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Eine zweite Begründung kommt der vorher zitierten sehr nahe. Als es darum ging, wie man die Opfer in den Familien, die Schwächeren auch tatsächlich schützen könne, äußerte Kollege Lafer in der Diskussion seine Besorgnis darüber, wie man eigentlich den männlichen Gewalttäter schützen könne. Wie können wir die "armen Männer" schützen? Zitat: "Es wird wahrscheinlich soweit kommen, daß die Männer" – jene, die Frauen und Kinder prügeln – "unter der Brücke schlafen müssen, weil sie sonst nirgendwo untergebracht werden."

Das scheint Ihr tatsächlicher Zugang zu diesem Thema zu sein, und das hat sich auch bei der Beschlußfassung des Wegweiserechts gezeigt.

Ich glaube, daß es eine Reihe von Maßnahmen gibt, bei denen man an Ihrem Abstimmungsverhalten konkret Ihre Position erkennen kann. Sie bringen heute einen Antrag ein, in dem Sie teilweise Maßnahmen fordern, die ohnedies schon umgesetzt wurden oder von denen Sie andererseits genau wissen, daß sie zur Bearbeitung im Hause liegen. Wir werden Sie dann daran messen, wie Sie darüber wirklich abstimmen werden.

Ich möchte auch festhalten, daß hier im Hause der Kampf gegen sexuellen Mißbrauch nicht nur diskutiert wurde, sondern daß eine Reihe von konkreten Maßnahmen auch schon beschlossen wurde. Im Zuge der Diskussion um die UN-Konvention für die Rechte des Kindes haben wir den Tatbestand des Besitzes von pornographischen Machwerken eingeführt. Weiters haben wir den Schadenersatz für Opfer sexuellen Mißbrauchs eingeführt. Und wir werden im Bereich des Vernehmungsschutzes, zum Beispiel der "sanften Einvernahme" von Kindern – damit das so behutsam wie möglich geschieht –, weiterarbeiten.

Ich weiß schon – das an die Freiheitliche Partei –, daß man auch einzig und allein dem Ruf nach dem Strafrecht nachgehen kann. Dem Strafrecht kommt in diesem Zusammenhang natürlich auch eine große Rolle zu, aber das Strafrecht allein ist zuwenig. (Abg. Dr. Haider: Haben Sie der Frau Povysil eigentlich zugehört?)

Kollegin Tegischer ist auch auf diese Problematik eingegangen. Der große Nachteil des Strafrechtes ist nämlich, daß es zu spät zur Verfolgung kommt. Zu diesem Zeitpunkt hat nämlich der Mißbrauch schon stattgefunden. Daher ist die wichtigste Frage, wie man den Ursachen von sexuellem Kindesmißbrauch auf die Spur kommen kann, um diesem Mißbrauch Abhilfe zu schaffen. Bereiche wie die Stärkung des Selbstbewußtseins und die Rechte der Kinder können wirklich einen präventiven Beitrag dazu leisten, daß es zu dieser Form von Gewalt nicht kommt. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Sie von den Freiheitlichen haben Schwierigkeiten damit, Kinder zu Gewaltfreiheit und zu Toleranz in diesem Land zu erziehen. Das werfe ich Ihnen in diesem Zusammenhang vor. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich sage Ihnen als eine, die, wie gesagt, größtes Interesse daran hat, diese Diskussion zu führen und alles dazu beitragen wird, um Regelungen zu finden, damit Kinder und Frauen tatsächlich geschützt werden: Sie haben mit der Diskussion, wie Sie sie hier geführt haben, den betroffenen Frauen und Kindern keinen guten Dienst erwiesen. Ich finde, Ihre Diskussionsbeiträge waren beschämend! (Beifall bei der SPÖ.)

16.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Stadler. Sein Klub hat noch eine Redezeit von 9 Minuten. – Bitte.

16.59

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Staatssekretär, Sie haben heute eine, wie üblich, wohlvorbereitete Rede verlesen. Dann haben Sie zu extemporieren versucht – und das ist verunglückt. Aber Sie hätten heute die Möglichkeit gehabt, aufzustehen – nicht zu lächeln – und zu sagen: Gut, ich habe nicht gewußt, daß wir das Internet und damit Pornovereine fördern. Mir ist das nicht recht, ich werde das abstellen. – Keine Silbe davon! Der Familienvater Wittmann!


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