Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 46

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Das ist, Herr Minister, allein schon deshalb nicht zu verstehen, weil wir vor der Vergabe der vierten Lizenz stehen. Was die Sendemasten betrifft, ist eine Rechnung anzustellen, und ich werde Ihnen das kurz vorrechnen: Aufgrund der derzeit vergebenen drei Lizenzen werden zirka 10 000 Sendemasten erwartet. Ungefähr 5 000 dieser 10 000 sind bereits gebaut. Diese 5 000 rufen schon einen derartigen Unmut und Protest in der Bevölkerung hervor, daß man nicht weiß, wie man die weiteren 5 000 überhaupt aufstellen soll.

Jetzt ist man dabei, die vierte Lizenz zu vergeben, für die man weitere 4 000 Sendemasten brauchen wird. Man will also diese 14 000 Sendemasten bauen, obwohl die 5 000 schon derartigen Widerstand in der Bevölkerung hervorgerufen haben. Wir wollen aber alle einen funktionierenden Sendebetrieb haben, daher ist dieses Problem zu lösen, bevor die vierte Lizenz vergeben wird, und es wäre gescheiter, darüber nachzudenken und zu debattieren, als jeden Antrag der Opposition abzulehnen, auch wenn der Antrag Moser in diesem Fall vielleicht ein bißchen zu weit geht.

Aus unserer Sicht ist die Parteienstellung der benachbarten Bürger zu weitgehend. Wenn wir diese Parteienstellung möglich machen würden, wäre es unmöglich, in Zukunft überhaupt noch einen Sendemast zu bauen. Die Wahrheit wird in der Mitte liegen, aber den Antrag unterstützen wir. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.20

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Frau Abgeordnete Gabriele Binder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

14.20

Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich mit den Änderungen im Kraftfahrgesetz 1967 beschäftigen. Meiner Meinung nach ist diese Änderung mehr ein Gebot als ein Verbot, wenn es nämlich darum geht, während des Fahrens mit dem Handy zu telefonieren, und wenn es um die Maßnahmen geht, die dazu gesetzt werden.

Warum kommt es zu einer Änderung? – Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit sind 90 Prozent der Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen. Deswegen ist die Aufmerksamkeit des Lenkers von größter Bedeutung. Besonders in komplexen Verkehrssituationen kann die Aufmerksamkeit, die dem Telefonieren gewidmet wird, nicht rasch genug wieder auf die Straßenverkehrssituation ausgerichtet werden.

In einer Untersuchung der Universität München wurde die Ablenkung durch das Telefonieren am Steuer gemessen: Visuelle und akustische Reize der Umwelt müssen um 60 Prozent stärker ausgeprägt sein, damit sie der telefonierende Fahrer wahrnehmen kann.

Meine Damen und Herren! Wo liegen die Gefahren bei telefonierenden Fahrern? – Sie schneiden häufiger Kurven, sie überfahren öfter Sperrlinien, vergessen auf das Blinken und haben unter anderem Probleme bei Nachrangsituationen, beim Anfahren am Berg, beim Einparken und Reversieren. Außerdem wird die Reaktionszeit verlangsamt, und es kommt auch zu einer Rücksichtslosigkeit gegenüber Fußgängern. Rund drei Viertel der telefonierenden Lenker halten vor dem Zebrastreifen nicht an. 74,6 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Handys sind laut dieser Studie Auffahrunfälle. Der Fahrer selbst aber ist davon überzeugt, daß er fehlerfrei fährt.

Meine Damen und Herren! Zu diesen Veränderungen, daß dem Lenker das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung während des Fahrens verboten ist: Die radikalste Lösung wäre ein grundsätzliches Telefonverbot. Die billigste Lösung ist der Druck mit dem Daumen auf den Knopf. Somit ist das Telefon ausgeschaltet, und man hat dann keinerlei Probleme, unfallfrei weiterzufahren.

Wichtig ist auch, daß die Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen für Freisprecheinrichtungen durch Vorschriften und durch Verordnungen vom Bundesminister festgelegt werden. Die Übergangsregelung bis 1. Juli 1999 ist wichtig, damit sich die Autofahrer tatsächlich darauf einstellen können.


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