Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 75

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es geht daher um zwei Dimensionen: einerseits um die Verfassungsdimension – um das Bekenntnis – und andererseits um das Nachziehen auf rechtlicher Ebene. Wir brauchen die Ratifizierung dieser europäischen Charta auch zum Schutz für Regional- und Minderheitensprachen.

Ich habe gehört, daß diese Charta sofort nach ihrer Verabschiedung im Europarat vom österreichischen Gesandten an Ort und Stelle unterzeichnet wurde – sofort! Man hat sich also quasi unter europäischem Druck oder unter europäischer Beobachtung sofort dazu bekannt. Hier und jetzt allerdings steht die Ratifizierung nach wie vor aus.

Deshalb möchte ich noch einmal den Geist beschwören, den ein Vorredner aus Ihren Reihen – ich glaube, es war Kollege Posch – schon zitiert hat, einen Geist, dem er sich sehr wohl anschließen kann, einen Geist, den er mitträgt. Aber warum unternimmt er und warum unternimmt die sozialdemokratische Fraktion nicht den kleinen Schritt zur Verkörperung dieses Geistes im Rahmen der Verfassung in Form dieses einen Satzes in der Bundesverfassung?

Ich appelliere deshalb noch einmal an Sie: Unternehmen Sie diesen Schritt! Unterzeichnen Sie diesen Vorschlag! Nehmen Sie die Fristsetzung ernst und legen Sie ein Bekenntnis ab, wie es heute vormittag um 11 Uhr der Bundespräsident abgelegt hat! (Beifall bei den Grünen.)

16.28

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die von der Geschäftsordnung vorgesehenen Redemöglichkeiten sind damit erschöpft. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den soeben verhandelten Antrag. Ich bitte die Damen und Herren, die Plätze einzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 420/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, eine Frist bis zum 16. September 1998 zu setzen.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich nehme nun die Verhandlungen über die Punkte 6 bis 9 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Madl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

16.29

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Herr Bundesminister ist noch nicht im Haus. Wenden wir uns nach der Debatte über die Volksgruppen wieder den Problemen des Verkehrsausschusses zu.

Dort ist unter anderem – neben dem emotionsbeladenen Thema des Handyverbotes in Autos – auch die Novelle zur Änderung des Luftfahrtgesetzes beschlossen worden. Diese Novelle wird einerseits die rechtliche Absicherung des zivilen Flugbetriebes auf Militärflughäfen mit sich bringen und andererseits die Voraussetzungen für eine weitere Öffnung von Militärflughäfen für den zivilen Luftfahrtbereich schaffen.

Es war ein uraltes Anliegen der steirischen Landesregierung – damals noch unter Landeshauptmann Krainer –, daß der Flughafen Zeltweg neben der militärischen Nutzung auch einer zivilen Nutzung zugeführt werden soll. Dieser damals von allen Parteien getragene Antrag und Beschluß der steirischen Landesregierung ist in den darauffolgenden Jahren leider Gottes auf Eis gelegt worden. Darum freut es mich ganz besonders, daß der Bundesminister im Ausschuß verdeutlicht hat, daß aufgrund des Gesetzes, das heute beschlossen werden soll, ein Signal für


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite