Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 181

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Daß man mit diesem Geld die Bundessportheime derart zugerichtet hat, daß sie nur mehr gegen Bitte verleihbar sind und jetzt durch ein Gesetz, das wir beschließen sollen, vom Bundeskanzler freihändig an irgendwelche, vermutlich ihm naheliegende Verbände und Vereine verschenkt werden, das ist betrüblich.

Wir werden gleich, und Kollege Grabner wird mich sicherlich ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um den Schlußsatz, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (fortsetzend): Wir werden gleich hören, daß diese Lösung eine für den Sport gute ist. Ich erlaube mir, das zu bezweifeln, und erbitte von Herrn Grabner Aufklärung: Warum war das BSEOG überhaupt notwendig? – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.48

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Kollege Grollitsch! Sie haben von einem Abänderungsantrag gesprochen, ihn aber nicht eingebracht. Ich würde bitten, daß man das noch tut.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Grabner. – Bitte.

23.48

Abgeordneter Arnold Grabner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kollege Grollitsch hat mit 800 S pro Nacht gerechnet. Ich darf sagen, daß die Aufnahme der Sportler in Bundessportheimen aus der Bundessportförderung finanziert wurde. Es war natürlich im Gesetz gedeckt, daß die Sportler dort billiger wohnen konnten. Das wird auch in Zukunft so sein, dafür sind die Bundessportheime ja gebaut worden.

Ich darf überhaupt danke sagen. Wir haben in den letzten Wochen einige sehr wichtige Gesetze für den Sport hier im Plenum beschlossen, egal, ob es das Glücksspielgesetz ist, wodurch die Sicherheit gegeben ist, daß 420 Millionen Schilling im heurigen Jahr dem Sport zukommen, ob es die Zeltfeste sind – oder eben heute dieses Gesetz.

Meine Damen und Herren! Das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen und das Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz geändert wird, ermöglichen die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wobei der Bund 100prozentiger Eigentümer bleibt. Dadurch wird eine effizientere und transparentere Förderung des Spitzen- und Leistungssportes und in weiterer Folge des Sports und der Weiterbildung insbesondere an Schulen, an Bildungsanstalten oder Universitäten sowie des Breitensportes ermöglicht, wobei es zu einer Entlastung des Staatshaushaltes kommt.

Meine Damen und Herren! Die Gesellschaft hat die primäre Aufgabe, den Betrieb der Bundessporteinrichtungen aufrechtzuerhalten, für die Vermietung der Sportanlagen und der Unterkünfte sowie die Bereitstellung von Verpflegung und die sportliche Betreuung der Gäste nach betriebswirtschaftlichen Aspekten zu sorgen.

Ebenso hat sie Richtlinien für die Nutzung der Sporteinrichtungen durch Personen und Institutionen, die im Interesse des Spitzen- und Leistungssportes, der Sportaus- und -weiterbildung, insbesondere an den Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, wie etwa den von mir bereits erwähnten Universitäten, sowie des Breitensportes förderungswürdig sind, zu erlassen.

Diese Richtlinien haben Grundsätze für die Vergabe der Unterkünfte in einer Prioritätenliste und die konkrete Festlegung jenes Personenkreises, dem die ermäßigten Entgelte zu verrechnen sind, zu enthalten. Der Normaltarif ist für jede Sporteinrichtung gesondert festzustellen, da er die Basis für die Berechnung der Zuschüsse bildet und die Höhe der ermäßigten Entgelte für die Benützer festlegt.

Meine Damen und Herren! Der Zuschuß des Bundes auf die Differenz des Normaltarifes ist pro Kalenderjahr mit 37,5 Millionen Schilling begrenzt. Ob das für den Sport reicht, wird noch zu besprechen sein. An den bestehenden Dienstverträgen wird es keine Änderungen geben. Bei einem Neueintritt werden die Dienstnehmer jedoch nach dem ASVG angestellt.


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