Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 223

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heiße Eisen in Form einer Verordnungsermächtigung an eine Übernahmekommission weitergeleitet. Das ist meines Erachtens ein legistischer Fehlgriff!

Vielmehr sollte sich der Gesetzgeber dazu durchringen, die Voraussetzungen, unter denen eine kontrollierende Beteiligung vorliegt, zu determinieren, und die Übernahmekommission sollte im Einzelfall entscheiden, ob diese kontrollierende Beteiligung tatsächlich erworben wird oder nicht. Denn wir wissen von den Syndikatsverträgen et cetera, daß unter besonderen Umständen Pflichtangebote zu stellen sind, da beherrschende Einflüsse vorliegen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.38

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächste ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort gemeldet. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

23.38

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Meine werten Kollegen! Es ist eine Verhöhnung des Parlaments, wenn man uns bis Mitternacht hier festnagelt und selbst nicht anwesend ist! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) Daß um 15 Uhr ein Spektakel abgehalten wird und man anschließend nach Hause geht, das waren wir bisher immer nur von Herrn Haider gewohnt. Jetzt tun das aber auch das Liberale Forum und die grüne Fraktion! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Frau Kollegin Stoisits! Ich ersuche Sie, Ihre abwesenden Kollegen über den berechtigten Unmut der im Hause anwesenden Kollegen zu informieren. Ich schlage vor, daß wir Sonderaktionen in Hinkunft an den Schluß der Tagesordnung setzen! (Neuerlicher Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Zum Übernahmerecht: Ich bin froh, daß wir jetzt eine gesetzliche Regelung geschaffen haben. Das ist vorbildlich! In Deutschland und England gibt es keine solche gesetzliche Regelung. Und ich bin auch froh, daß wir ein transparentes und faires Verfahren durch die Übernahmekommission bekommen. Diese wird nämlich flexibler reagieren können, als wenn wir alles starr im Gesetz festgelegt hätten. Ich gehe davon aus, daß die Kriterien mit einem festen Prozentsatz um 30 Prozent festgelegt werden, und ich glaube auch, daß die weiteren Kriterien, die die Übernahmekommission fixieren wird, den österreichischen Verhältnissen besser angepaßt sind, als wenn der Gesetzgeber diesbezüglich starr vorgegangen wäre.

Mit diesem Gesetz haben wir eine vorbildliche Regelung, auch gemessen am EU-Standard, getroffen. Daher hoffe ich, Herr Minister, daß unser Gesetz Vorbild für eine EU-Richtlinie werden wird! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.41

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich Bundesminister Dr. Michalek. – Bitte.

23.41

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch auf die Gefahr hin, daß ich mir aufgrund der späten Stunde Unmut zuziehe, möchte ich Sie zu diesem Tagesordnungspunkt um ein wenig Aufmerksamkeit bitten.

Ich meine, daß dieses Gesetz ein Meilenstein in der Entwicklung des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtes ist und daß wir gemeinsam mit dem an das EU-Recht angepaßten Aktiengesetz, dem Wertpapieraufsichtsgesetz und dem jüngst novellierten Börsegesetz nun wirklich moderne gesellschaftsrechtliche und kapitalmarktrechtliche Rahmenbedingungen haben, die den Bedürfnissen der Investoren nach Sicherheit und Fairneß entsprechen und damit eine Kapitalaufbringung für österreichische Unternehmen fördern und erleichtern.

Auch ich möchte von dieser Stelle aus Herrn Professor Doralt für die unendliche Unterstützung, die er uns dabei gegeben hat, danken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Die allgemeinen Spielregeln, daß in Zukunft alle Übernahmeangebote nach fairen Verhältnissen ablaufen sollen, waren wenig umstritten. Kontroversiell diskutiert wurden hingegen sehr lange


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