Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 138. Sitzung / 155

haben. Ich halte solche Begegnungen für ganz wichtig, da wir damit dazu beitragen können, die jungen Demokratien weiterzuentwickeln beziehungsweise zu festigen.

Meine Damen und Herren von der Volksanwaltschaft! Ihre Arbeit stellt eine Bereicherung für unser Land dar, weil dadurch die Beziehung zwischen Verwaltung und Bürger optimiert wird und es somit vielleicht auch zu mehr Lebensqualität für den einzelnen, zu mehr Vertrauen zwischen Bürger und Hoheitsverwaltung kommt. In diesem Sinne: herzlichen Dank für Ihre Arbeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.51

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr erteile ich Herrn Abgeordneten Mag. Stadler das Wort. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

17.51

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst möchte ich mich namens meiner Fraktion auch bei den beiden Damen Volksanwältinnen und bei Herrn Volksanwalt Schender recht herzlich für ihre Tätigkeit bedanken. Es gibt kaum eine Institution – das mag für Sie vielleicht das größte Kompliment sein –, die im politischen Diskurs so weit außer Diskussion steht, wie das bei der Volksanwaltschaft der Fall ist. Diese Einrichtung hat sich bewährt; sie wird vom Bürger akzeptiert und angenommen. Der Bürger ist für eine Beschwerdeinstanz, wie sie die Volksanwaltschaft darstellt, dankbar, sei das nun als Bundes- oder als Landes-Volksanwaltschaft, wie das etwa in Vorarlberg oder in Tirol der Fall ist. Diese Einrichtung wird vom Bürger geschätzt und auch in Anspruch genommen.

Ich glaube, daß die Kompliziertheit der Beziehung zwischen Staat und Bürger, zwischen der Staatsmacht und dem Einzelmenschen, geradezu Institutionen, wie sie die Volksanwaltschaft darstellt, erfordert. Meine Damen Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt Schender! Ich glaube auch, daß Ihre Einrichtung mit Sicherheit Zukunft haben wird und Modellcharakter für die sich entwickelnden parlamentarischen Demokratien in den Ländern des ehemaligen Ostblocks haben dürfte, weshalb man Auslandskontakte, die Sie ja haben – so ist es jedenfalls im Ausschuß zu hören gewesen –, besonders unterstützen sollte.

Meine Damen und Herren! Ich komme nun auf zwei Dinge in Ihrem Bericht zu sprechen, die mir wichtig zu sein scheinen. Zunächst einmal darf ich Ihnen heute schon ankündigen, daß wir für die Zukunft – auch bereits in der Herbstarbeit – einen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Justizverwaltung setzen werden. Bei uns ist es aber schon immer – jetzt unabhängig von Ihrem Bericht – politische Ansicht gewesen, daß diesbezüglich ein Schwerpunkt zu setzen ist. Aus Ihrem Bericht geht im Zusammenhang mit der Beschwerdehäufigkeit hervor – das ist immerhin die zweitgrößte Beschwerdemenge nach den Beschwerden aus dem Bereich des Sozialministeriums –, daß da Handlungsbedarf besteht. Nach dem sehr gut verwalteten Ministerium des seinerzeitigen Justizministers Dr. Ofner scheint es mir jetzt an der Zeit zu sein, uns wieder etwas mehr um das Justizministerium zu kümmern, weil dort ganz offensichtlich die Beschwerdehäufigkeit – so sieht es jedenfalls der Bürger – zugenommen hat und dort mitunter Handlungsbedarf besteht. – Das darf ich nur einmal ankündigen. Es sind auch im Bericht der Volksanwaltschaft einige interessante Anregungen nachzulesen, die für uns Anlaß sind, uns darum zu kümmern.

Ich möchte mich aber noch mit etwas anderem auseinandersetzen, und zwar mit der Frage, Frau Kollegin Tichy-Schreder, wie sich das Gewerberecht entwickelt hat: jetzt nicht zugunsten der Wirtschaftstreibenden oder für die österreichische Wirtschaft. Es mag aus der Sicht von Kammervertretern legitim sein, zu sagen: Wir brauchen ein Gewerberecht, das den Unternehmern dieses Landes möglichst keine Schwierigkeiten bereitet. – Gut, mag sein. Aber wenn das Gewerberecht, wie das Herr Volksanwalt Schender im Ausschuß dargelegt hat, so ausschaut, daß am Schluß der Bürger auf der Strecke bleibt, und zwar der Bürger als Anrainer und Nachbar, dann ist das nicht sehr erfreulich. Das ist, glaube ich, keine Entwicklung, die in einem fortschrittlichen Rechtsstaat wie Österreich, das ja den Anspruch erhebt, einer zu sein, guttut.

Ich habe selbst Verfahren erlebt und kann daher nachvollziehen, was auch im Bericht dargelegt wird, wie bei dieser Zweiteilung des Verfahrens – das nennt sich, glaube ich "vereinfachtes Ver


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