Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 14

Beginn der Sitzung: 10.02 Minuten

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich bitten, die Plätze einzunehmen. Ich begrüße Sie und eröffne die 141. Sitzung des Nationalrates.

Die Amtlichen Protokolle der 138. Sitzung vom 17. September sowie der 139. und der 140. Sitzung vom 18. September 1998 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben. Sie gelten daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet für die heutige Sitzung sind die Abgeordneten Apfelbeck, Haidlmayr, Mag. Haupt, Dr. Höchtl, Dr. Mock, Sauer und Dkfm. Holger Bauer.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über eine Entschließung des Herrn Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung Mitteilung gemacht, und zwar wie folgt:

Der Herr Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend wird durch Frau Bundesministerin Elisabeth Gehrer vertreten.

Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes betreffend Mandatsverlust eines Abgeordneten

Präsident Dr. Heinz Fischer: Gemäß § 2 Abs. 5 der Geschäftsordnung gebe ich bekannt, daß das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes über den Antrag des Nationalrates auf Verlustigerklärung des Mandates des Abgeordneten Peter Rosenstingl am 30. September 1998 eingelangt ist.

Der Nationalrat hat bekanntlich am 17. Juli 1998 beantragt, den Abgeordneten Peter Rosenstingl seines Mandates für verlustig zu erklären. Der Verfassungsgerichtshof hat nunmehr gemäß Artikel 141 der Bundesverfassung zu Recht erkannt wie folgt – ich zitiere –:

"Dem Antrag des Nationalrates wird stattgegeben. Das Mitglied des Nationalrates Peter Rosenstingl wird seines Mandates im Nationalrat für verlustig erklärt." – Zitatende.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist am 1. Oktober 1998 wirksam geworden.

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Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, daß das freigewordene Mandat des Abgeordneten Peter Rosenstingl Herrn Hermann Mentil zugewiesen wurde. Der Wahlschein des Genannten ist heute in der Parlamentsdirektion eingelangt.

Da der Genannte im Hause nicht anwesend ist, behalte ich mir den Zeitpunkt für die Angelobung für später vor. (Abg. Dr. Kostelka: Zur Geschäftsbehandlung!)

Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Dr. Kostelka.

10.05

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich verweise darauf – ohne mich als Ex-offo-Verteidiger eines freiheitlichen Abgeordneten zu fühlen –,


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