Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 63

dige parlamentarische Organ ist, um in dieser Frage, die ich als eine wichtige Frage sehe, einen Vorschlag, eine Einigung zu erzielen oder auch ein Präjudiz zu schaffen.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir auch zum zweiten Gesetz, das in Diskussion steht, nämlich zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, einige Bemerkungen zu machen. Ziel dieses Gesetzes, das aus meiner Sicht, aber nicht nur aus meiner Sicht vollinhaltlich erreicht wurde, war, die Situation der kleinen und mittleren Unternehmen im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerschutz deutlich zu verbessern. Wir kommen mit dieser – meiner Meinung nach – größten Novelle im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz diesen Ansprüchen immer näher und haben damit auch eine Stärkung des Arbeitnehmerschutzes in diesem so wichtigen Bereich unserer Volkswirtschaft verankert.

Wir etablieren ein effizientes Betreuungsmodell, das – sehr geschätzter Herr Abgeordneter Öllinger, ich glaube, das macht die Qualität dieses neuen Zuganges aus – auf die spezifischen Schutzerfordernisse in den einzelnen Betrieben individuell besser abstellt, als wir es in der geltenden Rechtslage haben. Es ist damit eine hohe Betreuungsqualität für die Arbeitnehmer gesichert – besser, als wir sie jetzt punktuell im Gesetzestext haben –, und es wird auch erreicht, daß sogenannte unproduktive Stehzeiten von Betreuungsexperten vermieden werden. Es ist ein Instrumentarium gefunden worden, mit dem flexibler, bedarfsorientierter und – das sage ich auch – kundennäher – ich meine Kunden im Sinne von Arbeitnehmern, aber auch Betrieben – gearbeitet werden kann.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Darüber hinaus stellt diese Novelle auch eine frühere Umsetzung der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung in Kleinbetrieben als ursprünglich vorgesehen dar. (Abg. Öllinger: Weil wir da schon so weit hinten waren!) Ich gebe dir recht, daß wir alle gemeinsam den Wunsch hatten, daß die Arbeitnehmerschutzbestimmungen insgesamt in kürzeren Etappen umgesetzt werden, aber jetzt haben wir erreicht, daß die Umsetzung früher, als es die jetzige Rechtslage vorsieht, erfolgen kann, und das sehe ich als deutlichen Fortschritt für die dort beschäftigten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ein weiterer Aspekt, der in der Diskussion kaum erwähnt wird, ist, daß mit diesem zusätzlichen Betreuungsangebot durch Experten der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt und externe Experten im sicherheitstechnischen Dienst, aber auch im arbeitsmedizinischen Bereich zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Dies ist eines unserer Ziele, nämlich möglichst viel Beschäftigung im Rahmen unserer gesamten Volkswirtschaft zu schaffen und damit auch einen Schritt in Richtung Beseitigung von Arbeitslosigkeit in diesem Bereich zu machen.

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung. Ich glaube, daß es bei vielen Gesetzen, gerade aber beim Arbeitnehmerschutz, wichtig ist, in Gesetzesmaterien keine theoretischen Formulierungen zu haben, nämlich solche, die auf dem Papier überzeugend wirken, sich in der Praxis aber nicht bewähren. Ich glaube daher, daß der Zugang, den wir mit dieser Novelle gewählt haben, eine kreative, innovative und bedarfsorientierte Lösung ist, die dem Betroffenen zugute kommt, und zwar nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch den Arbeitgebern.

Ich konnte schon wiederholt darauf verweisen – ich möchte Sie aber nicht noch einmal mit Zahlen belästigen –, daß Arbeitnehmerschutz nicht nur zum Vorteil von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sondern auch zum Vorteil von Unternehmungen und insgesamt auch zum Vorteil für die gesamte Volkswirtschaft ist, weil damit Belastungen für alle Teile verhindert werden können.

Sehr geschätzter Herr Abgeordneter Öllinger! Du hast die Aufgabenbereiche der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt angesprochen. Ich würde dich gerne einladen, dir das einmal näher anzuschauen. Ich schicke dir gerne jenes Material, das die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt zur Betreuung der Unternehmen, zur Betreuung der Beschäftigten in den Unternehmen publiziert.

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt hat auch Unfallkrankenhäuser, aber sie setzt auch sehr viele Aktivitäten hinsichtlich Unfallverhütung, Prävention beziehungsweise Information zur


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