Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 65

die Wahl, denn wenn man das nicht möchte, dann kann man natürlich selbst und selbstverständlich auf eigene Kosten Präventivdienste bestellen.

Mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, meine Damen und Herren, können nicht hoch genug eingeschätzt werden. Der Arbeitnehmerschutz dient nicht nur den Betrieben und der Volkswirtschaft, er dient in erster Linie natürlich den Arbeitnehmern, wobei es aber jetzt ein ganz anderes Bewußtsein von seiten der Dienstgeber dazu gibt. Man braucht sich nur die Zahlen anzuschauen. 1994 betrug der volkswirtschaftliche Schaden durch Arbeitsunfälle zirka 30 Milliarden Schilling. Nach Inkrafttreten des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes bis zum Jahr 1996 hat sich dieser Schaden bereits um 3,3 Milliarden Schilling reduziert, und die Kostensenkung auf der betriebswirtschaftlichen Seite hat 10 Prozent betragen.

Meine Damen und Herren! Wenn ab 1. Jänner 2000 die AUVA 330 Millionen Schilling pro Jahr für diese Maßnahmen zur Verfügung stellt, dann muß ich sagen, das ist eine gute Sache. Noch besser finde ich das Ziel, 10 Prozent des Gesamtbudgets für Prävention aufzuwenden. (Beifall bei der SPÖ.)

Zurückkommend auf die Beratungen im Ausschuß: Da habe ich mich ein bißchen mit Kollegen Feurstein in die Wolle gekriegt. Die Grenze liegt bei 50 Arbeitnehmern. Kollege Feurstein wollte 55 Arbeitnehmer für jene Betriebe, die geringfügig darüber liegen – ich berichte es nur –, weil sie Lehrlinge oder begünstigte Behinderte beschäftigen. (Abg. Dr. Feurstein: Da bin ich voll dafür, und Sie waren dagegen! Das will ich im Protokoll haben!) Sie kommen noch zu Wort, Herr Kollege!

Ich war deshalb nicht damit einverstanden – das sage ich mit aller Deutlichkeit –, weil wir, so glaube ich, sehr viel für jene Unternehmungen, die Lehrlinge beschäftigen, getan haben. Ich habe aber den Kompromiß mit 53 Arbeitnehmern – das war bei mir die höchste Zahl – gerne mitgetragen. (Abg. Dr. Feurstein: Ein schlechter Kompromiß!) – Das sagen Sie, ich bin anderer Meinung!

Aber ich muß auch sagen, daß es generell mit Obergrenzen immer Probleme geben wird. Einzelne Interventionsschreiben zeigen die Einstellung mancher: Wenn man das bis zu 50 Arbeitnehmern gratis bekommt, ich aber 51 habe, dann muß ich halt zwei entlassen! – Das ist das Problem, das immer wieder bei Grenzen zutage tritt. Dasselbe hatten wir bei der Lehrlingsförderung, nämlich daß Zusagen plötzlich nicht mehr eingehalten wurden, und erst dann, als Geld geflossen ist, sind die Lehrlinge aufgenommen worden. (Abg. Tichy-Schreder: Welche Zusagen? Von wem?)

Ich möchte allen ins Stammbuch schreiben: Der Nutzen der Investitionen in den Arbeitnehmerschutz ist jedenfalls immer höher als die Kosten. Das ist mehrfach durch internationale Studien belegt worden.

Ich bin schon in Zeitdruck, möchte aber trotzdem nicht unerwähnt lassen, daß es noch etwas zu entschärfen galt. Wir haben von Arbeitsstätten mit mehr als 50 Arbeitnehmern gesprochen. Darunter würden alle Handelsketten, Versicherungen, Banken und so weiter fallen, die kleine Filialen betreiben. Jetzt ist auch das geklärt worden, und das erscheint mir sehr wichtig.

Wir wurden mit Interventionen bezüglich der vorrangigen Einbeziehung externer Präventivfachkräfte bombardiert. Ich begrüße die Ausschußfeststellung und vor allem den Querverweis auf Weiterbildung, auf Qualität der Betreuung, auf Kriterien wie Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

Ein sinnvolles Modell der Kooperation und Zusammenarbeit zwischen Unfallversicherungsträgern, den dort angestellten Präventivfachkräften einerseits und den arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Zentren und niedergelassenen Arbeitsmedizinern und freiberuflichen oder gewerblichen Sicherheitsfachkräften andererseits muß organisiert werden. Für diese Zusammenarbeit muß es Eckpfeiler geben wie eine regionale Verankerung, Qualitätssicherungsmaßnahmen und flexible vertragliche Grundlagen.


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