Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 189

Wenn wir von manchen dieser Oppositionsredner über alles andere etwas erfahren haben, jedoch nichts über das Studienförderungsgesetz, dann mag das ein Eingeständnis sein, daß wirklich eine gute Adaptierung vorgenommen wurde. Als Beispiel möchte ich nur den Exkurs über das "Njet" unseres Herrn Bundesministers anführen. In diesem Zusammenhang gebe ich Kollegin Ablinger hundertprozentig recht: Ein Wissenschaftsausschußvorsitzender hätte mehr Substanz in die Debatte einbringen können! (Beifall bei der SPÖ.)

Nun aber einige Gedanken zum Inhalt: Ich begrüße sehr, daß für die berufstätigen Studierenden Erleichterungen geschaffen wurden. Man kann verschiedenster Ansicht sein, warum Studenten berufstätig sind: weil sie es aufgrund ihres sozialen Umfeldes tatsächlich brauchen oder weil sie diese Berufstätigkeit für sich in Anspruch nehmen, um entsprechende Erfahrungen zu sammeln, um später einmal leichter in den Arbeitsmarkt einsteigen zu können, oder auch aufgrund der Tatsache – das wurde heute auch schon kritisiert –, daß die Studienanfänger immer älter werden. Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach: Die Gesellschaft hat sich verändert. Sind die Menschen früher bei ihrem erlernten Beruf geblieben, so sind sie heute bereit, sich ständig weiterzubilden. Das lebenslange Lernen ist kein Schlagwort mehr, sondern wird tatsächlich umgesetzt. Außerdem werden diese jungen Menschen ja letztlich daran gemessen, was sie an tatsächlichem Können vorweisen können, und nicht bloß daran, welchen Abschluß sie haben.

Ich begrüße es, daß für Berufstätige Abschlußstipendien eingerichtet werden, denn ich weiß aus eigener Erfahrung, daß es für einen berufstätigen Studenten nicht ganz einfach ist, innerhalb eines gewissen Zeitraums den Abschluß zu schaffen. Wir werden – da hat Kollege Lukesch hundertprozentig recht – in Zukunft sehen, wie sich diese Vorgangsweise der Unterstützung und Förderung bewähren wird.

Ich verstehe aber auch die Forderung der Studierenden, die im Hinblick auf einen Zusatzverdienst lieber eine Durchrechnung der Jahresverdienstsumme gehabt hätten. Denn es ist mitunter tatsächlich ein Problem, aus einem wirtschaftlichen Projekt wieder auszusteigen, um die Studienbeihilfe beziehungsweise die Förderung nicht zu verlieren. Und gerade an der Mitarbeit an solchen Projekten werden unsere jungen Absolventen gemessen werden!

Abschließend zu den Auslandsstipendien: Auch diese bedeuten einen gewaltigen Fortschritt. Denn wir alle erwarten, daß sich unsere jungen Menschen in Europa und in der Welt nicht nur auskennen, sondern auch die entsprechenden Wissenschaften und Gepflogenheiten bestens beherrschen.

Alles in allem glaube ich, daß all das, was im heutigen Wissenschaftsblock beschlossen werden wird, eine insgesamt gute und runde Sache für unsere Studierenden und in weiterer Folge für die Leistungsfähigkeit Österreichs ist. (Beifall bei der SPÖ.)

20.40

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.40

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Vorweg möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Schöggl, Dr. Krüger, Dr. Graf, Haller, Madl und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (1442 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (1511 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:


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