Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 107

Regierungsmitglied ein Vertreter bestellt wird und diese Vertretung dem Parlament bekanntzugeben ist.

Wir haben, wie Sie wissen, die Verfassung dahin gehend geändert, daß wir gesagt haben: Wenn ein Regierungsmitglied in das sogenannte EU-Ausland fährt, also in einen EU-Mitgliedstaat, was ja sehr häufig vorkommt, ist diese komplizierte Vorgangsweise nicht erforderlich und wird daher auch kein Vertreter bestellt. Die Parlamentsfraktionen haben sich aber bereit erklärt, dafür vorzusorgen, daß auf der Regierungsbank jedenfalls ein Vertreter der Bundesregierung anwesend ist.

Die entsprechenden Ausführungen, die ich Ihnen nicht im Wortlaut vorlesen will, finden sich im Präsidialprotokoll vom 7. Mai 1998 betreffend Vertretung der Mitglieder der Bundesregierung bei EU-Terminen.

In diesem Sinne haben wir heute in der Präsidialsitzung darüber gesprochen, wer den Herrn Wirtschaftsminister, der sich in London befindet, vertreten kann. Der Herr Bundesminister hat diese Vertretung übernommen, und er erhält jetzt wunschgemäß das Wort. – Bitte, Herr Minister.

15.39

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Erscheinen ist schon aufgeklärt worden: Herr Kollege Farnleitner hat mich gebeten, an seiner Stelle an dieser Aussprache teilzunehmen. Ich möchte auch sagen, daß er, wenn sich aus einer Auswertung der heutigen Debattenbeiträge konkret ergeben sollte, daß die Anfragebeantwortung – entgegen seiner Meinung – doch in einzelnen Punkten unvollständig oder mißverständlich sein sollte, diese Beantwortung schriftlich ergänzen würde.

Zu den Fragen, die bei der Gelegenheit quasi an mich gestellt worden sind, darf ich sagen, daß ich, was den Zeitpunkt der Kenntnis oder der Vermutungen über zumindest Mitursachen dieses Unglückes anlangt, schon in meinem Redebeitrag am 8. Oktober, aber auch in meiner schriftlichen Anfragebeantwortung vom 10. November darauf hingewiesen habe, daß das ein sich entwickelnder Prozeß war und daß die Auswertung der dem Sachverständigen übergebenen Unterlagen eine gewisse Zeit brauchte, bis dieser daraus – in Verbindung mit schrittweisen weiteren Ermittlungsergebnissen – die entsprechenden Schlußfolgerungen ziehen konnte.

Die Staatsanwaltschaft hat am 8. September – eingelangt im Wege über die Oberstaatsanwaltschaft im Justizministerium am 14. September – Bericht erstattet, indem sie auch den Zwischenbericht der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos Steiermark vom 24. August vorgelegt hat. Das Justizministerium hat also diese Vermutungen am 14. September übermittelt erhalten, und ich selbst habe erst aufgrund der medialen Äußerungen vom 16. September davon erfahren. Ich kann weiters nur sagen, daß in der Antwort steht: Am Abend des 16. September – das hat Herr Kollege Farnleitner Ihnen mitgeteilt – hat er erstmals davon erfahren.

Was die weitere Vorgangsweise in strafrechtlicher Hinsicht anlangt, habe ich zunächst gesagt, daß das sicherheitsbehördliche Ermittlungsverfahren bereits so weit fortgeschritten ist, daß ein Bericht in Form einer zusammenfassenden Sachverhaltsdarstellung voraussichtlich noch im Oktober zu erwarten sei. Tatsächlich ist er erst im November eingetroffen, ist von der Staatsanwaltschaft behandelt worden und liegt derzeit zur Bearbeitung bei der Oberstaatsanwaltschaft.

Es ist kein Geheimnis mehr, daß sich aus diesem Bericht ergeben wird, daß ab nun gegen bestimmte Personen konkret ermittelt wird, daß sie als Verdächtige behandelt und einvernommen werden, daß eine umfangreiche Zahl von Personen – über 60 – als Zeugen gerichtlich einvernommen werden sollen und daß noch das Ergebnis einer angeordneten Kernbohrung sowie schließlich das Gutachten der beiden Sachverständigen abzuwarten sind.

Was die Arbeit der internationalen Expertenkommission anlangt, darf ich mitteilen, daß eine erste Kontaktaufnahme zwischen dieser Kommission und den Justizbehörden – also dem Staatsanwalt und der Untersuchungsrichterin – nächste Woche, am 2. Dezember, in Leoben


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