Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 164

19.37

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Frau Abgeordnete Partik-Pablé und auch Kollege Kier meinten, daß der öffentliche Dienst die diesbezüglichen Anforderungen nicht erfüllt, dann kann ich nur sagen: Das Land Steiermark und die Stadt Graz erfüllen diese Quote zu 100 Prozent. Das muß man, glaube ich, auch einmal sagen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist richtig!)

Damit will ich nicht sagen, daß die Integration von Behinderten in den Arbeitsmarkt nicht eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft ist und auch in Zukunft bleiben wird. Dazu möchte ich anmerken, daß man in diesem Zusammenhang – und das wurde gestern im Ausschuß sehr klar und schön formuliert – auch über die Definition des Begriffes "Behinderung" nachdenken muß. Dieser Begriff müßte genauer analysiert werden. Es gibt dafür gegebenenfalls auch noch eine andere Bezeichnung: "Menschen mit Handikap". (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wie Behinderte bezeichnet werden, ist wohl das geringste Problem!) – Das ist sicher eines der geringeren Probleme, dennoch ist es wichtig. Ich meine, daß man sehr wohl fragen muß: Wer ist behindert? – Ich glaube, daß auch wir manchmal behindert sind! (Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé.)

Wenn es auf dem Arbeitsmarkt eng wird, dann trifft es meist jene, die es im Leben ohnehin nicht leicht haben. Und die Zahl der Behinderten – Sie haben das erwähnt, ich möchte es nicht wiederholen – ist wirklich eklatant gestiegen. Mit der Neuregelung des Behinderteneinstellungsgesetzes wird deren Integration nun weiter ausgebaut beziehungsweise die positive Behindertenpolitik der ÖVP – und ich denke, dazu hat auch Gottfried Feurstein viel beigetragen – ein Stück weiter fortgeschrieben, und das ist zu begrüßen.

Ich glaube, daß es nicht notwendig ist, jetzt alles aufzuzählen. Ich möchte nur noch ein paar ganz wichtige Punkte anmerken: Es ist zu begrüßen, daß es gelungen ist, das Modell der Arbeitsassistenz einzuführen, denn dieses hat sich durchaus bewährt. Auch die Nichteinrechnung der Lehrlinge in die Dienstnehmerzahl ist ein ganz wichtiger Punkt.

Weiters sind auch die Neuordnung der Ausnahmen für bestimmte Wirtschaftsbereiche und deren Entfall für Gebietskörperschaften, der Entfall der Prämien für die Übererfüllung der Beschäftigungspflicht sowie auch der Kündigungsschutz wichtige Punkte. Ich glaube, diese Schritte bringen uns sehr viel weiter. All das ist nicht nur ein Klacks, sondern es wird eine wichtige Schiene für behinderte Menschen zum Betrieb gelegt; es ist aber auch für die Betriebe selbst sehr positiv. In meinem Referat gibt es auch einen geschützten Arbeitsplatz, und ich weiß, was das für beide Seiten bedeutet. Das sollte man auch klar bedenken!

Auch Präventivmaßnahmen sind positiv: Bislang konnten erst im nachhinein Förderungen in Anspruch genommen werden. Jetzt geht es schon um Vorsorge. Weiters wurden auch neue Kriterien für die Einschätzung des Grades der Behinderung erarbeitet.

Alles in allem bedeutet diese Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes sicherlich eine zeitgerechte Adaption. Wir stimmen dieser Novelle gerne zu. Daß wir weiterarbeiten müssen, wissen wir! (Beifall bei der ÖVP.)

19.42

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Mag. Guggenberger: Das Behinderteneinstellungesetz interessiert die Grünen offenbar sehr! Es ist keiner von ihnen da!)

19.42

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Entwurf für diese Novellierung steht im Vorblatt zu den Erläuterungen, daß das Problem derzeit die hohe Arbeitslosigkeit behinderter Menschen ist.

Ich denke, in diesem Punkt sind wir uns alle einig. Über die Probleme, die dahinterstehen, ist im Entwurf allerdings leider nichts zu lesen. Ein Grund dafür ist erstens, daß von den insgesamt zu


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