Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 228

0.12

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Novelle zum Mietrechtsgesetz findet natürlich auch unsere Zustimmung. Wie wir im Ausschuß feststellen konnten, findet sie die Zustimmung aller Fraktionen, weil es eigentlich nur darum geht, eine Klarstellung hinsichtlich der Bestimmungen der Schlichtungsstellenverhandlungen zu erreichen. Es ist dies eine unumstrittene Frage, und gleichzeitig kommt es zu einer kleinen Novelle betreffend die Verlängerung der Einspruchsfrist auf vier Wochen.

Daß Kollege Schwimmer sozusagen mit fünf Sätzen das Auslangen gefunden hat, ist natürlich auch darauf zurückzuführen, daß er die Chance verspielt hat, mit dieser MRG-Novelle eventuell gleichzeitig auch die eine oder andere Änderung im Interesse der Mieter durchzusetzen. Diese Chance wurde – was unserer Meinung ganz besonders bedauerlich ist – verspielt, obwohl es dankenswerterweise eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium gegeben hat, an welcher nicht nur Vertreter des Justizministeriums, die Arbeitsgruppe Wohnrecht, teilgenommen haben, sondern auch Vertreter der Wirtschaftskammer, Repräsentanten der Immobilien- und Wirtschaftstreuhänder und Vertreter von Mieterschutzorganisationen. Diese Änderungen, die ganz konkret die Bewirtschaftungskosten betreffen – und diese sind ein Bestandteil der Wohnungskosten –, haben hier breite Zustimmung gefunden. Diese breite Zustimmung war nicht nur politisch akkordiert.

Kollege Schwimmer! Ich möchte nur in Erinnerung rufen, daß, was diese Betriebskostenaufteilung betrifft – und um mehr ging es in dieser ein wenig größeren Novelle, als sie heute auf dem Tisch liegt, nicht –, in einer Ihrer Zeitungen zu lesen war:

"Schwimmer ergänzt, daß er im gesamten Wohnrecht bei der Betriebskostenaufteilung die getrennte Erfassung der Wasserkosten durch eigene Wasserzähler mit einer qualifizierten Mehrheit zugelassen wissen möchte."

Sie hätten heute die Chance gehabt, haben sie aber leider verspielt! (Zwischenruf des Abg. Dr. Schwimmer.)

Alle anderen Fragen zu einer Mietrechtsnovelle, von denen Teile der ÖVP leider noch nicht überzeugt sind, haben wir ohnedies ausgeklammert. Ich möchte die Ungleichbehandlung homosexueller Menschen beim Eintrittsrecht von Mietverträgen kurz erwähnen, und es wird voraussichtlich auch hier ein Antrag dazu eingebracht werden. Drei Tage nach dem Weltaidstag stünde es diesem Haus gut an, diese Frage zu diskutieren. Für Menschen, die ihren Lebenspartner verlieren, egal welche Lebensform sie gewählt haben, ist die Tatsache, daß sie auch im Mietrecht diskriminiert werden, ein unerträglicher Zustand.

Daher möchte ich für meine Fraktion sagen: Wir werden dieser kleinen Novelle natürlich zustimmen. Wir werden aber nicht einer diskriminierenden Regelung zustimmen, mit welcher Menschen, die eine andere Lebensform wählen, diskriminiert werden; denn somit dulden wir eigentlich eine Menschenrechtsverletzung, und daher werden wir in dieser Frage einen anderen Weg wählen.

Kollege Schwimmer! Ich lade Sie aber ein, in Zukunft nicht nur fünf Sätze zu der Frage des Mieterschutzes zu sprechen, sondern mehr, auch im Interesse aller Mieter und Mieterinnen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

0.15

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Ofner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

0.16

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Vorlage, um die es heute geht, stellt ein verfahrensregelndes Problem im Mietrechtsbereich dar. Sie reißt wirklich niemanden vom Sessel. Sie wird einstimmig über die Bühne gehen, auch die Freiheitlichen werden zustimmen.


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