Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 75

Ich bin zwar noch nicht ganz davon überzeugt, ob es nicht vielleicht doch noch gelingen wird, auch diese Bestimmungen wegen Gleichheitsverletzung zum Verfassungsgerichtshof zu bringen, aber das ist eben Realpolitik. Jene, die es können, richten es sich. Da helfen alle Faxe nichts, die wir jetzt vom Seniorenrat bekommen. Herr Knafl steht mir politisch nicht nahe, aber Herr Knafl vom Österreichischen Seniorenrat hat recht, wenn er fragt: Warum die Österreichische Dentistenkammer und warum nicht die Senioren? – Senioren sind dadurch gekennzeichnet, daß sie nicht mehr im Berufsleben stehen. Jetzt bekommt ein im Berufsleben stehender Dentist eine Belangsendung, aber ein beträchtlicher Teil der österreichischen Bevölkerung, nämlich jene, die nicht im Berufsleben stehen, hat keine? – Da frage ich mich: Welch eine Welt ist das? – Das ist die ÖVP-SPÖ-Koalitionswelt! So schaut sie aus, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.) Wenn das im Interesse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, dann weiß ich nicht mehr weiter.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deshalb mein Abänderungsantrag: Streichen der Belangsendungen, tutto completto! Wozu die Belästigung von Hörern und Hörerinnen und Sehern und Seherinnen? (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgesetz und die Rundfunkgesetz-Novelle 1993 geändert werden (1520 der Beilagen in der Fassung des Ausschußberichtes 1563 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

Punkt 7 wird wie folgt abgeändert:

Im § 5 entfällt Abs. 1, die Abs. 2 bis 10 werden zu den Abs. 1 bis 9.

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Das ist die einzig mögliche Konsequenz. Kollege Schieder! Machen Sie einmal eine Meinungsumfrage unter den Gebührenzahlern und –zahlerinnen! Ich glaube, es hat noch kein Thema gegeben, bei dem die Grünen soviel Zustimmung hätten wie dabei.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt komme zu meinen nicht minder wesentlichen Anliegen, nämlich der Vertretung der österreichischen Volksgruppen und Migranten und Migrantinnen, der Möglichkeit der Verwendung einer anderen Sprache außer der deutschen Sprache im Österreichischen Rundfunk. All das liegt im Verfassungsausschuß, unbehandelt, niemanden von der Koalition interessiert das. Deshalb habe ich es heute noch einmal in Form eines Entschließungsantrages formuliert, weil ich Sie bitte, das bei der sogenannten großen ORF-Novelle zu berücksichtigen. Das sind tatsächlich Anliegen von Menschen, die keine Lobby haben, die keinen Kukacka als Geschäftsführer haben, die keinen Schieder haben. Diese haben nur zwar verfassungsmäßig gewährleistete Rechte wie in Artikel 7 und in der Charta, aber niemand schert sich darum, um es ganz brutal zu sagen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freunde und Freundinnen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, im Sinne der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen und der Rahmenkonventionen des Europarats zum Minderheitenschutz dafür Sorge zu tragen – Beifügung: die Rahmenkonvention und die Charta sind österreichisches Recht! –, daß


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