Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 150

nach Belgien, nach Frankreich, nach Japan et cetera, und hat auch Auflagen gegeben, etwa daß das Gerät zu demilitarisieren ist et cetera, hat bestimmte Fristen zur Einhaltung vorgegeben, etwa ein Jahr. Das heißt, daß die Waffen in einem gewissen Sinn unbrauchbar gemacht werden müssen, sodaß sie nur mehr für bestimmte Zwecke zur Verfügung stehen. – Zitatende.

Wer da eine Lüge aufstellt, Frau Abgeordnete, das kann jedes kleine Kind erkennen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der ÖVP und den Grünen.)

18.58

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen – und ich bitte Sie, sich jetzt zu beruhigen!

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 723/A (E) betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Landesverteidigung eine Frist bis 19. Jänner 1999 zu setzen.

Wer für diesen Fristsetzungsantrag ist, der möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir setzen jetzt in den Verhandlungen zum 5. Punkt der Tagesordnung fort. Es ist dies der Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 975/A (E) betreffend die Arbeit der Historikerkommission in 1560 der Beilagen.

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Gewünschte Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Magistra.

18.59

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Geschätzte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Präsident! Daß der Nationalrat der Republik Österreich die Arbeit der Historikerkommission unterstützt, fördert, alles tut, daß jenes Gremium, das mit dieser so wichtigen Arbeit von den beiden Präsidenten des Nationalrates, vom Bundeskanzler der Republik, vom Vizekanzler der Republik beauftragt wurde, seiner Aufgabe bestmöglich nachkommen kann, das ist für mich eine Sache, die wir gar nicht diskutieren müßten, das ist etwas, was in der Sache selbst schon begründet ist.

Daß es, meine sehr geehrten Damen und Herren, in den letzten Wochen sichtbare Zeichen auch in der österreichischen Politik dafür gegeben hat, daß die Aufarbeitung der jüngeren österreichischen Geschichte, insbesondere der den Arbeitsauftrag der Historikerkommission betreffenden Fakten, ernst gemeint ist, möchte ich auch nicht in Zweifel stellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber das, was heute von allen fünf Parteien in diesem Entschließungsantrag und in dem Ersuchen an die Bundesregierung mit getragen wird, nämlich die Historikerkommission bei ihrer Arbeit in den Archiven des Bundes und in den nachgeordneten Dienststellen zu unterstützen und nicht etwa zu behindern, ist nur ein Mosaikstein in der Aufarbeitung der jüngeren Geschichte Österreichs, ein Mosaikstein, der im konkreten Fall eine Hilfestellung sein wird. Kollege Smolle hat ihn schon vor drei Uhr genannt, und es steht heute auch in allen Zeitungen: Über 30 000 Akten tauchten von den ehemaligen Hermann-Göring-Werken in Linz auf, Akten, von denen bis vor kurzem behauptet wurde, die gebe es nicht. Ja wie soll es denn auch etwas geben, wenn man nie geschaut hat, ob es diese gibt, und wenn man nie einen Auftrag gegeben hat, zu forschen und zu eruieren?

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ja nur wieder ein Beweis dafür, wie notwendig es war, diesen Arbeitsauftrag erteilt zu haben, und wie notwendig jede Unterstützung ist. Aber das, was der Nationalrat leisten muß – und das ist ein Auftrag, den ich Sie bitte ernst zu nehmen –, ist, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, wie es sie auch in anderen Ländern gibt, nämlich daß Archive und die Arbeit von Historikern grundsätzlich durch legistische Maßnahmen unterstützt und gefördert werden. Daher gibt es die Forderung nach einem Bundes


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