Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 195

Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption. Herr Bundesminister! Ich meine auch, daß die Ratifizierung dieser Konvention – wie Sie das ausgeführt haben – im Zusammenhang mit den nationalen Regelungen, nämlich einerseits dem österreichischen Adoptionsrecht, andererseits aber auch im Zusammenhang mit der von diesem Haus Anfang der neunziger Jahre ratifizierten Kinderrechtskonvention zu sehen ist.

Auch ich bin davon überzeugt, daß es notwendig ist, ganz konkret internationale Maßnahmen zu treffen, bei welchen man vor allem das Wohl des Kindes im Auge behalten sollte. Ich habe bei den vergangenen Redebeiträgen den Eindruck gehabt, daß es eher darum geht, Maßnahmen gegen den unerfüllten Kinderwunsch zu setzen. Ich möchte das jetzt sozusagen von der anderen Seite betrachten.

Mir geht es bei diesem Übereinkommen vor allem darum, daß dafür Sorge getragen wird, daß Mütter aus ärmeren Ländern dieser Welt nicht aus Geldnot in die Situation kommen, ihre Kinder in Wahrheit ungewollt zur Adoption freigeben zu müssen. Denn ich möchte nicht, daß damit sozusagen Kinderhandel betrieben wird, andere damit großes Geld machen und Frauen in diesen Ländern, die aus Armut dazu gezwungen sind, mit ihren psychischen Nöten und Problemen übrigbleiben.

Ich bin sehr froh darüber, daß mit dieser Konvention, auch wenn deren Ratifizierung im materiellen Recht bei uns keine konkreten Maßnahmen und Änderungen erfordert, wieder ein weiterer Schritt in die Richtung gemacht wird, daß es zu einer Ächtung des Phänomens des Kinderhandels kommt. Denn der Kinderhandel stellt gerade aus der Perspektive des Kindes eine Zwangsadoption dar.

Wenn ich das auch insgesamt im Zusammenhang mit unseren nationalen Rechten wie dem Adoptionsrecht sehe, finde ich es dennoch von Kollegin Haller völlig absurd, das im Zusammenhang mit der Fristenregelung zu diskutieren. Aber offensichtlich wird kein Thema ausgelassen, um auch das wieder anzusprechen.

Ich möchte mich auch bei Kollegin Tegischer und bei Kollegin Hlavac bedanken, die bereits im Jahre 1997 eine Petition eingebracht haben, in welcher es um Reformen im Adoptionsrecht insgesamt geht, für die auch die Ratifizierung dieser Haager Konvention ein wesentlicher Punkt ist. Ich freue mich, daß wir diese heute und hier ratifizieren werden. (Beifall bei der SPÖ.)

20.12

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Großruck. – Bitte.

20.12

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Aus dieser Vereinbarung, die heute einstimmig beschlossen werden wird, sehe ich besonders zwei Aspekte hervorstrahlen oder hervorleuchten, nämlich erstens den Stellenwert des Kindes und zweitens den Stellenwert der Familie.

Meine Damen und Herren! Wir alle wissen, daß auch durch ein noch so gutes Gesetz Mißbrauch und Verbrechen nicht verhindert werden können. Aber sie können mit Hilfe des Gesetzes rigoros bestraft werden, und das Gesetz kann die öffentliche Meinung bilden und beeinflussen, eine Haltungsänderung herbeiführen oder allgemein Sensibilität bewirken.

Wir alle wissen, daß Gesetze so gut sind, wie sie vollzogen werden, und nur wirken, wenn es auch Strafen gibt. Wir haben vor kurzem das Antipersonenminen-Gesetz beschlossen, auch als Zeichen dafür, daß sich die internationale Staatengemeinschaft zusammenschließen wird, um zu verhindern, daß gerade Kinder diesen Mörderinstrumenten zum Opfer fallen. Wir wissen aber, daß dies nach wie vor passieren wird. Wir können es nicht verhindern, aber wir können Meinungsbildung betreiben und unsere Entschlossenheit durch eine Beschlußfassung auch bekräftigen.


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