Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 23

aus, daß der entsprechende Asylwerber in jenem Staat sein Verfahren bekommen soll, in dem er das erste Mal in Europa vor Verfolgung sicher gewesen ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Großruck, bitte.

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Schon bevor die verbrecherischen Vertreibungen und der Völkermord im Kosovo begonnen haben, war eine gewisse Anzahl von Kosovo-Albanern in Österreich, teilweise mit Touristenvisum oder anderen befristeten Aufenthaltsgenehmigungen.

Gibt es eine Regelung, was jetzt mit diesem Personenkreis passiert, wenn beispielsweise Touristenvisa ablaufen beziehungsweise eine befristete Aufenthaltsgenehmigung endet?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte um Beantwortung.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Wir haben versucht, mit dieser Verordnung, die auch in der heutigen Sitzung des Hauptausschusses diskutiert wurde – ich glaube, das ist in § 2 –, eine entsprechende Lösung für diese Gruppe zu finden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Vor zirka 20 Minuten haben Sie auf meine Frage und die Frage des Kollegen Kier geantwortet, daß jene kosovo-albanischen Flüchtlinge, die nicht im Rahmen des 5 000-Kontingents sind und die nicht durch die weiteren Paragraphen der Verordnung erfaßt sind – das heißt Leute, die nicht schon vor dem 15. April hier waren beziehungsweise nahe Angehörige in Österreich haben –, Asylwerber sind.

Jetzt möchte ich diese Frage noch einmal präzisieren: Heißt das, daß jemand, der aus dem Kosovo nach Österreich flüchtet, nicht über einen Flugzeugtransport aus Mazedonien hierher organisiert, der auch gleichzeitig keine Angehörigen hier hat, aber trotzdem Schutz vor Verfolgung sucht, nach Ihrem Verständnis alle Möglichkeiten des Asylgesetzes inklusive Bundesbetreuung in Österreich zu erwarten hat?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Die Antwort darauf ist ein klares Ja. Wenn jemand nach Österreich kommt, um Asyl ansucht, hat er, unabhängig davon, ob er aus dem Kosovo, aus dem Irak oder aus einem anderen Staat kommt, den Zugang zum Asylverfahren und hat in der Regel auch den Zugang zur Bundesbetreuung.

Wir haben – ich kenne die aktuelle Zahl nicht – an die 2 000 Menschen, die derzeit in Bundesbetreuung sind.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum vierten Thema: Zivildienst. Herr Abgeordneter Schwemlein sucht sich ein Mikrophon und stellt die Frage. – Bitte.

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

253/M

Wie wird sich der Einsatz der Zivildienstleistenden in den Jahren bis 2003 entwickeln?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Abgeordneter! In den letzten Jahren hat es durch eine Änderung der Gesetzgebung sehr unterschiedliche Zahlen gegeben. Hatten wir zu Beginn der neunziger Jahre noch bis zu 13 000, 14 000 Zivildienstansuchende pro Jahr, so ist diese Zahl in den Jahren 1996/1997 auf fast 7 000 zurückgegangen und ist jetzt wieder deutlich


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