Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 173. Sitzung / 13

rungsmitglieder nur über den Umweg von Dringlichen Anfragen und Dringlichen Anträgen bereit sind, vor diesem Hohen Haus eine Erklärung abzugeben. Ich denke, daß es zu ihrer politischen Verantwortung gehören würde, von sich aus Erklärungen abzugeben. Aber wir müssen das heutige Thema wohl über einen Dringlichen Antrag erledigen.

Weil jetzt interpretiert wurde, daß nur die Anwesenheit des Verkehrsministers beantragt wird: Ich stelle sehr wohl den Antrag – für den Fall, daß Kollege Scheibner seinen Antrag hier nicht noch einmal präzisiert –, auch die Anwesenheit des Wirtschaftsministers zu verlangen (Rufe: Er sitzt ja schon da!), und unterstütze den Antrag auf Anwesenheit des Verkehrsministers.

Ich sage das deswegen, weil die Sitzung jetzt unterbrochen werden wird – davon gehe ich jedenfalls aus – und ich daher nicht weiß, wie es in drei Stunden ausschauen wird.

Ich beantrage deswegen auch die Anwesenheit des Verkehrsministers, weil es eine Frage dessen ist, was dieses Hohe Haus zum Ausdruck bringt, wessen Anwesenheit hier notwendig ist, ungeachtet dessen, daß parallel der Bundesrat tagt. (Abg. Dr. Khol: Zur Geschäftsbehand-lung!)

12.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Nationalrat hat keine Debatte zur Geschäftsbehandlung beschlossen, sondern wir haben nur an der Praxis festgehalten, daß bei einer Wortmeldung beziehungsweise einem Antrag zur Geschäftsbehandlung auch jede andere Fraktion die Gelegenheit erhält, dazu Stellung zu nehmen. – Wenn noch ein weiterer Punkt auftauchen sollte, kön-nen wir ja diese Prozedur fortsetzen.

Herr Abgeordneter Scheibner! Ich lasse zunächst über den Antrag auf Anwesenheit des Verkehrsministers nach § 18 Abs. 3 GOG abstimmen. – Wenn ich es richtig verstehe, würde dann, wenn Herr Abgeordneter Scheibner seinen Antrag auf Anwesenheit des anwesenden Wirtschaftsministers nicht aufrechterhält, Frau Abgeordnete Dr. Schmidt einen solchen Antrag stellen. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Ich möchte aber dazusagen, daß mir Herr Bundesminister Farnleitner versichert hat, daß er aufgrund dieser Sondersitzung nicht nach Japan geflogen ist und von 15 Uhr an bis zum Ende dieser Debatte anwesend sein wird. (Abg. Dr. Kostelka: Aber, Herr Präsident, wie lösen wir das Problem, daß unter Umständen beide Häuser den gleichen Minister zum gleichen Zeitpunkt haben wollen? Das ist verfassungsrechtlich nicht lösbar, sondern ein physikalisches Problem!)

Ich bin nur dann bereit, weitere Wortmeldungen zuzulassen, wenn ein Antrag auf Durchführung einer Debatte gestellt wird! Wenn kein solcher Antrag gestellt wird, dann ist eine Debatte auch nicht zu führen, meine Damen und Herren!

Wir kommen daher jetzt zur Abstimmmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Scheibner auf Anwesenheit des Verkehrsministers. – Die Mitglieder des Hohen Hauses haben ja die Möglichkeit, auf diesen Antrag zustimmend oder ablehnend zu reagieren, und eine dieser beiden Reaktionen würde ja auch das soeben aufgeworfene Problem lösen.

Wir stimmen also ab über den Antrag des Herrn Abgeordneten Scheibner nach § 18 Abs. 3 GOG betreffend die Anwesenheit des Herrn Bundesministers für Verkehr. – Dieser Antrag findet keine Mehrheit; er ist daher abgelehnt. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Das Verlangen auf Abstimmung über den Antrag betreffend die Anwesenheit des Herrn Wirtschaftsministers wird nicht aufrechterhalten; daher ist über einen weiteren Antrag auch nicht abzustimmen.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 GOG auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.


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