Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 173. Sitzung / 16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Daß ein Staatssekretär zur parlamentarischen Vertretung nach der Bundesverfassung berechtigt ist, wird niemand bestreiten; daß jeder Abgeordnete berechtigt ist, einen Antrag zu stellen, wie ihn Herr Abgeordneter Scheibner gestellt hat, ist ebensowenig zu bestreiten. Diese beiden Fakten stehen fest. (Abg. Mag. Firlinger: Das hat schon System, daß ...!)

Wenn Herr Abgeordneter Scheibner einen solchen Antrag stellt, ist darüber auch abzustimmen, und zwar nach der Geschäftsordnung sogleich abzustimmen, und das werde ich jetzt tun.

Ich bitte jene Abgeordneten, die dem Antrag des Abgeordneten Scheibner ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Scheibner und Genossen an die Bundesregierung betreffend mangelnde Vorsorge der Bundesregierung in Katastrophen- und Zivilschutzangelegenheiten (1107/A) (E)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich darf dem Hohen Haus mitteilen, daß der Dringliche Antrag, der die Grundlage der heutigen Debatte bildet, in der Zwischenzeit vervielfältigt und an alle Abgeordneten verteilt wurde, sodaß sich die Verlesung durch einen Schriftführer erübrigt.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

"Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine umfassende Regelung des Katastrophen- und Zivilschutzes vorsieht und insbesondere folgende Punkte enthält:

Schaffung einer bundesverfassungsrechtlichen Generalkompetenz zur Bekämpfung von außerordentlichen Katastrophenfällen,

klare und sachgerechte Abgrenzung der Bundes- und Landeskompetenzen auf dem Gebiet des Katastrophen- und Zivilschutzes,

Konzentration aller Bundeszuständigkeiten auf dem Gebiet des Katastrophen- und Zivilschutzes bei einer Zentralstelle,

Erhebung aller besonderen Gefährdungspotentiale für Leben und Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher insbesondere im Bereich des Verkehrswesens und der Bedrohung durch chemische und atomare Stoffe,

Erstellung von Sicherheitsdiagnosen, Maßnahmenpaketen und Zeitplänen zur Beseitigung dieser Gefährdungspotentiale,

Schaffung von Einsatzplänen und Einsatzstäben für aktuelle Gefährdungssituationen; Installierung von verantwortlichen Einsatzleitern,

einheitliche Ausbildung für alle Funktionsträger und Einsatzkräfte auf dem Gebiete des Katastrophen- und Zivilschutzes.

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Dringlichen Antrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln."

*****


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite