Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 173. Sitzung / 22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Abgabe einer Stellungnahme zum Gegenstand der Diskussion hat sich nach § 74a Abs. 4 der Geschäftsordnung der Herr Staatssekretär zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Staatssekretär.

15.26

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! In Vertretung des Bundeskanzlers nehme ich zum Dringlichen Antrag der FPÖ wie folgt Stellung:

Unmittelbarer Anlaß für Ihren Antrag ist der tragische Unglücksfall im Tauerntunnel vom vergangenen Wochenende. Die österreichische Bundesregierung bedauert besonders die Opfer dieses Brandunfalles, und unsere tiefe Anteilnahme gilt den Angehörigen der Opfer. Gerade in diesem Fall zeigt aber die Chronologie der Ereignisse, daß die Behörden und Einsatzkräfte aufgrund der vorbereiteten und auch in den entsprechenden Übungen erprobten Einsatzpläne und Handlungsabläufe vorbildlich und rasch reagiert haben.

Ich möchte dies zum Anlaß nehmen, um allen an diesem schwierigen und äußerst gefährlichen Einsatz Beteiligten im Namen der österreichischen Bundesregierung Dank und Anerkennung auszusprechen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Nicht zuletzt aufgrund des persönlichen Einsatzes jedes einzelnen konnten Menschenleben gerettet und noch viel größere Schadensfolgen verhindert werden.

Auch beim Lawinenunglück vom Paznauntal wurde die Vorgangsweise aller Einsatzkräfte sowohl national als auch international als vorbildlich anerkannt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Hier ist vor allem die Zusammenarbeit unter den Bundesländern und auch auf internationaler Ebene besonders positiv hervorzuheben.

Lassen Sie mich nun einige grundsätzliche Aussagen zum staatlichen Krisenmanagement machen. Das staatliche Krisenmanagement wurde mit Beschluß der Bundesregierung vom 3. November 1986 aufgrund der Erfahrungen der Auswirkungen der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl auf das österreichische Bundesgebiet beim Bundeskanzleramt eingerichtet. (Zwischenruf der Abg. Aumayr.)

Wie aus dem Wortlaut des Ministervortrages hervorgeht, soll das staatliche Krisenmanagement immer dann einberufen werden, wenn Situationen entstehen, in denen gerade von der öffentlichen Verwaltung und hier vor allem von jenen Stellen, deren Aufgabe in der Wahrung bundesweiter Interessen liegt, rasches und koordiniertes Handeln zur Abwehr aufgetretener Gefahren erwartet wird.

Im Beschluß der Bundesregierung kommt auch klar zum Ausdruck, daß es beim staatlichen Krisenmanagement nicht darum geht, die formellen Entscheidungsstrukturen etwa im Sinne einer Zuständigkeitskonzentration zu verändern, sondern vielmehr darum, durch Maßnahmen die Koordination und den Informationsfluß zu verbessern.

Das Krisenmanagement läßt daher die Entscheidungskompetenzen der jeweiligen Verwaltungsstellen unberührt. Es ist damit auch klar, daß dieses Bund-Länder-Gremium unter Einbeziehung der wichtigsten gesetzlichen Interessenvertretungen und der Medien kein operatives Organ im Sinne einer Einsatzleitung darstellen soll, sondern für die kurz- und längerfristige Koordination der Verwaltungsmaßnahmen in Krisensituationen zu sorgen hat.

Die Aufgaben des staatlichen Krisenmanagements sind somit auch von der Aufgabe der lokalen Katastrophenbekämpfung klar abgegrenzt. Dies ist schon deswegen sinnvoll, weil die Bekämpfung einer Katastrophe vor Ort erfolgen muß und die Einsatzleitung nicht von einer weit entfernten Zentralstelle aus erfolgen kann und soll. Dies wurde auch im Rahmen der jährlich stattfindenden Arbeitstagung des staatlichen Krisenmanagements seitens der Katastrophenschutzexperten der Länder wiederholt zum Ausdruck gebracht. (Zwischenruf des Abg. Jung.)


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