Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 56

nung und die Strafprozessordnung geändert werden (Eherechts-Änderungsgesetz 1999 – EheRÄG) (1653 der Beilagen in der Fassung des Ausschussberichtes 1926 der Beilagen) wird wie folgt abgeändert:

A. Artikel I wird wie folgt abgeändert und lautet:

a) Z 1 lautet wie folgt:

"1. § 44 wird wie folgt abgeändert und lautet:

‚§ 44. Die Familienverhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. Im Ehevertrag erklären zwei Personen verschiedenen Geschlechts gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben und sich gegenseitig Beistand zu leisten.‘"

b) Die bisherige Z 1 wird zu Z 2, wie folgt abgeändert und lautet:

"2. § 90 Abs. 2 entfällt, bei Abs. 1 entfällt die Absatzbezeichnung."

c) Die Z 2 bis 5 erhalten die Bezeichnung 3 bis 6.

d) Die Z 5 (nunmehr Z 6) wird wie folgt abgeändert und lautet:

"6. Bei § 1481 wird nach dem zweiten Halbsatz, der lautet: ‚den Kindern den unentbehrlichen Unterhalt zu verschaffen,‘ folgender Halbsatz eingefügt: ‚der Anspruch eines Ehegatten auf Abgeltung seiner Mitwirkung im Erwerb des anderen, ..."

e) Nach Z 6 wird folgende Z 7 eingefügt:

"7. § 1486a entfällt."

B. Artikel II wird wie folgt abgeändert:

a) Z 1 lautet wie folgt:

"1. § 1 wird wie folgt abgeändert:

‚§ 1. (1) Die Ehemündigkeit beginnt mit dem vollendeten 18. Lebensjahr.

(2) Das Gericht hat auf Antrag des oder der betreffenden Person diese mit vollendetem 16. Lebensjahr für ehemündig zu erklären, wenn er oder sie für diese Ehe reif erscheint.‘"

b) In Z 4, § 68a Abs. 2 wird nach der Wortfolge "der Pflege und Erziehung gemeinsamer Kinder" folgende Wortfolge eingefügt: "oder die Betreuung eines Angehörigen eines der Ehegatten"; Abs. 3 entfällt.

C. Artikel IV wird wie folgt abgeändert und lautet:

a) Z 2 lautet wie folgt:

"2. In § 321 Abs. 1 Z 1 wird nach dem Wort ‚Ehegatten‘ ein Beistrich gesetzt und die Wortfolge ‚seinem anders- oder gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten,‘ eingefügt."

b) Die Z 2 wird zur Z 3.

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Michalek. – Bitte, Herr Minister.

11.28

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der Ihnen heute zur Beschlußfassung vorliegende Entwurf eines Eherechts-Ände


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