Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 95

Ich halte es zweitens für einen wichtigen Schritt, daß das Verbotsprinzip von Verhaltenskartellen ausgeweitet wird und daß – drittens – ausdrückliche Regelungen des Verkaufs unter dem Einstandspreis als Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung enthalten sind. Das alles sind Regelungen, die mehr Fairneß innerhalb der Wirtschaft bringen, die einen gewissen Schutz für die Nahversorger beinhalten, die aber auch Konsumentinnen und Konsumenten vor einer Täuschung in diesen Bereichen schützen sollen.

Ich meine aber, die Diskussion über weitere Novellierungen, über weitere Vorschläge – ein zentraler Punkt wäre zum Beispiel der bundesweit zuständige Kartellanwalt, der mit den Rechten und Pflichten eines Staatsanwaltes ausgestattet ist, um alle zivilrechtlichen Verstöße gegen das Kartellrecht auch verfolgen zu können – muß weitergehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.08

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Kritik der Opposition an dieser Kartellgesetznovelle 1999 sei eines ganz klar festgestellt: Die Gesetzeslage wird damit nicht verschlechtert, sondern verbessert. – Erste Feststellung. Und die zweite Feststellung ist: Die Reformdiskussion zum Kartellrecht muß national wie europaweit weitergeführt werden. Lassen Sie mich das begründen.

Es wurde vor kurzem, wie dies der Herr Bundesminister bereits mitgeteilt hat, durch die Kommission das Weißbuch über die Modernisierung der Vorschriften zur Anwendung der Artikel 85 und 86 EG-Vertrag vorgestellt; da geht es um die Fragen des Wettbewerbsrechtes. Und wenn Kollege Haigermoser eine Passage zitiert, würde ich ihn ersuchen, das nächste Mal vollständig zu zitieren, denn diese Passage lautet nämlich folgendermaßen: Ganz wesentlich ist, daß die Dezentralisierung keine Unstimmigkeiten bei der Anwendung des gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechtes zur Folge hat.

Was will nun dieses Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union? – Die Kommission spricht im Weißbuch verschiedene Reformmöglichkeiten an und schlägt schließlich ein System vor, das folgenden Zielen gerecht wird – Kollege Haigermoser, und diese Diskussion läuft zurzeit noch –: konsequente Durchsetzung der Wettbewerbsregeln, effektive Dezentralisierung, Vereinfachung der Verfahren und einheitliche Anwendung von Recht und Politik in der gesamten Europäischen Union.

Die Anwendung der EU-Wettbewerbsregeln soll also in Zukunft gemeinsam von der EU-Kommission und den nationalen Gerichten gewährleistet werden – die Betonung, Kollege Haigermoser, liegt auf: in der Zukunft, denn der Diskussionsprozeß ist auf europäischer Ebene nicht abgeschlossen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten sowie alle anderen Institutionen und interessierten Kreise auf, bis 30. September 1999 ihre Kommentare abzugeben.

Herr Bundesminister! Ich darf Sie ersuchen, die Diskussion zu diesem Kartellrecht weiterzuführen, die neuen medienkartellrechtlichen Problemstellungen im Internetbereich und im audiovisuellen Bereich zu berücksichtigen, und Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf ich einladen, dieser Vorlage zuzustimmen, denn damit wird sich die Rechtslage in Österreich verbessern. (Beifall bei der SPÖ.)

14.10

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Da seitens der Berichterstatter kein Schlußwort gewünscht wird, kommen wir zur Abstimmung, und ich bitte daher, die Plätze einzunehmen.


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