Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 25

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Es liegt für das Luftraumüberwachungsflugzeug nicht nur ein Pflichtenheft vor, sondern es werden bereits wirtschaftliche Untersuchungen beziehungsweise weitergehende Untersuchungen angestellt, um eben bis Ende dieses Jahres alle Unterlagen zur Verfügung zu haben, um in einen Entscheidungsprozeß hineingehen zu können.

Weiters haben wir jetzt das Pflichtenheft für den Hubschrauber überarbeitet – im Hinblick auf die Transportkapazität aufgrund der Erfahrungen von Galtür. Es ist so, daß zweifellos noch keine Typenentscheidung unmittelbar bevorsteht, sondern daß dies erst eine Frage des Angebots beziehungsweise des Ausschreibungsverfahrens sein kann. Ich gehe aber davon aus, daß wir ohne Zeitverzögerung dieses Programm abwickeln werden können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Eine Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Haben Sie die Frage geprüft, welcher Kostenunterschied möglicherweise zwischen einer Eigenanschaffung oder dem Zumieten solcher Lufttransportkapazitäten im Krisenfall, wie es vor sechs Monaten in Galtür passiert ist, besteht? Da ergibt sich doch ein wesentlicher Kostenunterschied. Wie weit haben Sie diese Frage geprüft?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Bei der Hubschrauberfrage ist es so, daß wir an sich aufgrund des Alterungsprozesses unserer eigenen Hubschrauberflotte – ich habe gerade gesagt, daß die Type AB 204 im Laufe der nächsten Jahre außer Dienst gestellt werden muß – eine Ersatzkapazität benötigen, daß wir auch aufgrund der sich verändernden taktischen Voraussetzungen den Typus des bewaffneten Hubschraubers brauchen, der ein sogenannter Dual-use-Hubschrauber ist. Das heißt, er entspricht einerseits den militärischen Erfordernissen zur Bekämpfung von Bodenzielen oder auch Luftzielen, und er hat andererseits eine entsprechende Transportkapazität, die auch für zivile Erfordernisse zur Verfügung steht.

Zweifelsohne bedeutet das, daß wir nicht nur eine neue Typenwahl brauchen, sondern daß wir auch darauf achten müssen, daß diese Type beiden Erfordernissen entspricht. Wir glauben, daß wir das in der Nutzlastklasse zwischen 3 und 4,5 Tonnen finden können, bei der es eben auch eine bestimmte Anzahl von Möglichkeiten gibt. Es wäre aber sicherlich falsch, das vorwegzunehmen.

Das Anmieten von Hubschraubern für derartige Fälle für den militärischen Bereich ist ganz unmöglich, beim zivilen Bereich kann es natürlich der Fall sein, daß man es begrenzt macht. Allerdings hat sich bei der Bewältigung der Katastrophe von Galtür auch gezeigt, daß es sehr sinnvoll ist, wenn die Kapazität noch nicht vorhanden ist, eher auf Zusatzkapazitäten aus dem militärischen Bereich aus dem Ausland zu vertrauen. Dies einfach deshalb, weil die ordnungsgemäße Durchführung von Intensiveinsätzen nur unter militärischen Erfahrungsbedingungen möglich ist.

Man muß sich vorstellen, hier sind Dutzende Hubschrauber in einem engen Tal unter schlechten Sichtbedingungen eingesetzt worden. Das ist an sich nur durchführbar, wenn die Piloten eben auf derartige massive Einsätze geschult sind, und das ist üblicherweise bei privaten Firmen nicht der Fall.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen jetzt zu den Zusatzfragen. – Herr Abgeordneter Leikam, bitte.

Abgeordneter Anton Leikam (SPÖ): Herr Bundesminister! Sie sprechen immer von einem Luftraumüberwachungspaket. Warum bedurfte es eigentlich erst der Katastrophe von Galtür, daß in Ihren Überlegungen auch moderne Großraumtransporthubschrauber mit hoher Kapazität Aufnahme gefunden haben – und das nicht schon früher? (Ruf: Das ist eine gute Frage!)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite