Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 151

fall bei den Freiheitlichen), nämlich eine Gefahr für die Bürger, für deren Sicherheit sie sich nicht einsetzt, da ihr das, aus welchen Gründen auch immer, offensichtlich egal ist.

Sie ignorieren die Positionen von vier Bundesländern, Sie ignorieren ÖVP-Landeshauptleute und Landtagsbeschlüsse. Ihnen ist es egal! Sie sollten sich aber eines Besseren besinnen und darauf hinweisen, daß jetzt die tschechische Regierung zur Vernunft gebracht werden muß und dieses fiktive Genehmigungsverfahren, abgeführt durch die Bundesrepublik Deutschland, als Voraussetzung für einen Beitritt der Tschechen zur Europäischen Union zu erfolgen hat! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.20

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wimmer. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

18.20

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in aller Kürze ein paar Gedanken zur Novellierung des Umweltkontrollgesetzes einbringen, aber gleich vorweg festhalten, daß wir Sozialdemokraten dieser Vorlage zustimmen werden.

Ich möchte nun ein Thema ansprechen, meine sehr geehrten Damen und Herren, das im Umweltkontrollbericht 1997 zum wiederholten Male aufgezeigt wurde. Worum geht es? – Es geht um die Problematik Nitrate im Grundwasser. Dieses Problem ist ja mittlerweile schon seit 30 Jahren bekannt, seit dem Jahre 1991 gibt es flächendeckende Nitratdaten, aber die gefährliche Situation ist nach wie vor unverändert, weil keine Sanierungsmaßnahmen gesetzt werden.

Die durchgeführten Auswertungen haben im wesentlichen die bisher bekannten Problemregionen bestätigt. Es geht um intensiv genützte landwirtschaftliche Gebiete, das wissen wir mittlerweile. Selbstverständlich böte das Wasserrecht die Möglichkeit, dessen Bestimmungen anzuwenden, Abhilfe zu schaffen, aber tatsächlich geschieht überhaupt nichts.

Zwei Sanierungsgebiete sind bisher erst ausgewiesen worden, und zwar in Oberösterreich, aber Verordnungen dazu gibt es bis heute noch nicht, und das, obwohl alle Studien, die uns bisher vorliegen, aussagen, daß mehr als die Hälfte der österreichischen Grundwassergebiete tatsächlich sanierungsbedürftig wären. Das bedeutet, meine sehr geschätzten Damen und Herren, daß unser Trinkwasser zu großen Teilen nicht mehr unbehandelt konsumiert und getrunken werden kann. Dem kann man nicht ewig zuschauen, hier muß Abhilfe geschaffen werden! (Beifall der Abg. Dr. Gabriela Moser sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Nun weiß ich natürlich, daß Sie, sehr geschätzter Herr Bundesminister, für das Wasserrecht nicht zuständig sind und nicht unmittelbar eingreifen können, aber das ist doch ein Zustand, mit dem Sie nicht zufrieden sein können, mit dem Sie sich doch nicht abfinden können. Ich meine daher, daß es unbedingt notwendig wäre, die Kooperation, die Zusammenarbeit zwischen Ihrem Ministerium, dem Umweltministerium, und dem Landwirtschaftsministerium deutlich zu verstärken, denn es hilft uns überhaupt nichts, wenn in allen Berichten, ob das im Grünen Bericht ist, ob das im Waldbericht ist, ob das im Umweltkontrollbericht ist, alle Jahre wieder auf die gefährliche Situation hingewiesen wird, aber keine einzige Maßnahme gesetzt wird, damit dieser gefährliche Zustand wirklich entschärft werden kann. (Beifall bei der SPÖ.)

18.23

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Kopf hat eine tatsächliche Berichtigung begehrt. – Bitte, Herr Abgeordneter, beginnen Sie mit dem Sachverhalt, den Sie berichtigen wollen.

18.23

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Herr Kollege Hofmann hat vorhin in seiner Rede behauptet, es hätte


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