Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 13

Beginn der Sitzung: 9 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie zur 180. Sitzung des Nationalrates begrüßen, die ich hiermit für eröffnet erkläre.

Als verhindert gemeldet ist Herr Abgeordneter Wenitsch.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Fragestunde.

Ich beginne um 9.02 Uhr mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Justiz

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die 1. Frage wurde von Frau Abgeordneter Dr. Fekter eingereicht und wird nunmehr von ihr formuliert. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Ich frage Sie:

262/M

Was haben Sie aufgrund des an Sie gerichteten Entschließungsantrages im Zusammenhang mit der Behandlung des Frauen-Volksbegehrens zur Verbesserung der pensionsrechtlichen Absicherung geschiedener Ehegatten unternommen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die zur Vorbereitung des kürzlich vom Nationalrat beschlossenen Eherechtsänderungsgesetzes eingesetzte Arbeitsgruppe zur Analyse von Problemen des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Scheidungsverfahrensrechts, in die alle gesellschaftlich relevanten Gruppierungen eingebunden waren, auch die Parlamentsparteien, hat sich unter anderem auch mit der Frage der pensionsrechtlichen Absicherung geschiedener Ehegatten befaßt.

Insbesondere wurde auch die Frage erörtert, ob ein Versorgungsausgleich etwa nach dem deutschen Modell für Österreich in Betracht komme. Es hat sich die Meinung durchgesetzt, daß die pensionsversicherungsrechtliche Absicherung Geschiedener sehr eng mit der allgemeinen Frage der sozialversicherungsrechtlichen Sicherung der nichtberufstätigen Ehepartner, im wesentlichen Ehefrauen, zusammenhängt. Das ist ein Thema, das zuallererst vom Sozialressort zu behandeln sein wird. Erst nach Festlegen der Richtung, in die diese Reformschritte gehen sollen, können von seiten des Justizressorts die entsprechenden Konsequenzen im Justizrecht gezogen werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Können Sie sich vorstellen, Herr Minister, daß Pensionsanwartschaften genauso einen Vermögenswert darstellen wie beispielsweise Sparbücher und daß man das zivilrechtlich im Scheidungsverfahren genauso behandelt und aufteilt?


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