NATIONALRAT
 
 
            Der   A u s s c h u s s   f ü r   A r b e i t   u n d   S o z i a l e s   hält Donnerstag, den 6. Juni 2002, nach Schluss der für 11 Uhr desselben Tages anberaumten Sitzung des Unterausschusses des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Lokal IV Sitzung.
 
 

T A G E S O R D N U N G
 
 

 1.)

Bericht des Unterausschusses über den Entschließungsantrag der Abgeordneten
Dr. Gottfried Feurstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abfertigung neu (32/A(E))

 
 

 2.)

Bericht des Unterausschusses über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Friedrich Verzetnitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abfertigung - sicher und gerecht (20/A(E))
 
 

 3.)

Regierungsvorlage: Bundesgesetz über die betriebliche Mitarbeitervorsorge (Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz - BMVG) und mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Angestelltengesetz, das Arbeiter-Abfertigungsgesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das ORF-Gesetz, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Journalistengesetz geändert werden (1131 d.B.)
 

 

Wien, 2002 05 28
 

 

                         Helmut   D i e t a c h m a y r  

 

                         Obmann


                                                                                                                                                     
          
           Es ist in Aussicht genommen, in der Zeit von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr ein Expertenhearing durchzuführen.
 
           Eine weitere Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ist für Dienstag, den 25. Juni 2002, um 13.15 Uhr vorgesehen.
 

Einvernehmliche außerplanmäßige Einberufung.