Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 148

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ner: Da waren Sie letztes Mal dagegen, gegen die Fristsetzung! Sie waren gegen die Fristsetzung!) Dann werden wir im Nationalrat auf der entsprechenden Ebene eine Entscheidung herbeizuführen haben. Aber dieser Weg ist weder zielführend noch sinnvoll. Die ÖVP denkt nicht daran und wird nicht daran denken, einen solchen Entwurf vorzulegen. Da bin ich mir bedauerlicherweise sehr sicher.

Ich glaube, dass es so wie in der Schweiz und in Deutschland auch in Österreich eines Tierschutzes auf Bundesebene bedarf, weil nur der Bund in der Lage ist, einen einheitlichen Schutz der Tiere sicherzustellen. Ich bitte Sie daher, das zu bedenken. (Beifall bei der SPÖ.)

18.19

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-5 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Glawischnig und Genossen betreffend Tierschutz als Bundeskompetenz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (14 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird (24 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu Punkt 3 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

18.20

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die zur Behandlung vorliegende Regierungsvorlage betrifft erstens die Ausweitung des Geltungsbereichs der Europäischen Betriebsverfassung auf das Vereinigte Königreich und zweitens die Absicherung abgeschlossener eigenständiger Vereinbarungen über die länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer. De facto wird damit die Richtlinie 97/74/EG umgesetzt. Im Großen und Ganzen müssen wir diese Maßnahme natürlich sehr begrüßen.

Gestatten Sie mir aber im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt einige Anmerkungen zum Arbeitsverfassungsgesetz. Berechtigterweise fordern die ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretungen, speziell die Gewerkschaften, seit geraumer Zeit eine Anpassung und Weiterentwicklung der Mitbestimmungsrechte für Betriebsrätinnen und Betriebsräte. Durch neue Formen der Arbeitsorganisation, aber auch durch laufende Strukturänderungen in den Betrieben entstehen zunehmend Bereiche außerhalb der betrieblichen Mitwirkungsmöglichkeiten von Betriebsrätinnen und Betriebsräten.

In diesem Zusammenhang möchte ich hervorheben, dass unsere – nämlich die sozialdemokratische – Bundesministerin Lore Hostasch im vergangenen Jahr einen Novellierungsentwurf ausgesandt hat, der auf einem Kompromiss der Sozialpartner basiert. Leider waren wir nicht in


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