Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 97

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Ich komme zum letzten Punkt, zu den Fragen der Kontrolle. Mein Kollege Peter Pilz wird sich dann konkret mit der Frage befassen: Wer sind diejenigen, die dieses Gesetz vollziehen wollen, und wer sind diejenigen, gegen die es sich richtet? Diesbezüglich werden wir wahrscheinlich schon heute sehr interessante Umstände ans Tageslicht bringen.

Aber nun noch zur Frage: Wer kontrolliert diese Ungeheuerlichkeiten – zumindest im Nachhinein? – Dazu greife ich jetzt nicht einmal auf grüne Thesen zurück, sondern zitiere die Vorsitzende der österreichischen Richtervereinigung, Frau Dr. Helige. Sie spricht im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbeauftragten von "Feigenblättern", und sie begründet das damit, dass dieser Rechtsschutzbeauftragte vom Minister – das heißt von Ihnen!  bestimmt wird. Als Abgeordneter haben Sie das noch heftig kritisiert!

Frau Dr. Helige sieht auch die "Gefahr massiver Grundrechtseingriffe". Das Allerdreisteste kommt aber noch: Dieser Rechtsschutzbeauftragte hat keine Einsicht in Unterlagen und bekommt kein Auskunftsrecht! Das bedeutet, dass er oder sie nicht einmal feststellen kann, ob rechtswidriges Vorgehen vorliegt.

Das heißt, in dieser Vorlage gibt es ein generelles Misstrauen gegenüber Vereinigungen wie die "Mütter gegen Atomgefahren" und einen schrankenlosen Freibrief für jene, die es vielleicht heute schon mit der Rechtsstaatlichkeit nicht allzu genau nehmen.

Meine Damen und Herren! Ich appelliere an Sie – ich hoffe, Sie tun es –: Lesen Sie diesen Entwurf, bevor Sie leichtfertig Ihre Zustimmung geben! Es ist das ein Gesetz, das sich über jede Grenze der Rechtsstaatlichkeit, die es bisher in Österreich gab, hinwegsetzt, das einen Freibrief schafft ohne irgendeine genaue rechtliche Definition für Überwachung, Bespitzelung, Ausspionieren, für neue technische Methoden, die sich gegen jede und jeden von uns, die sich gegen Religionsgemeinschaften, gegen Bürgerinitiativen, gegen Umweltinitiativen richten können.

Dazu, wer jene sind, die dieses Instrument jetzt schon in der Hand haben, haben wir dem Minister einige konkrete Fragen gestellt, und wir sind gespannt auf die Antworten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage gelangt der Herr Bundesminister zu Wort. Die Ausführungen sollen 20 Minuten nicht überschreiten, können sie aber überschreiten. – Bitte, Herr Minister.

15.21

Bundesminister für Landesverteidigung Herbert Scheibner: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird immer wieder auf meine parlamentarische Vergangenheit hier im Hohen Hause verwiesen. Ich bin stolz darauf, fast zehn Jahre lang Angehöriger dieses Hauses, Abgeordneter gewesen zu sein. Deshalb respektiere ich auch das Recht von Abgeordneten, an einen Minister, an ein Ressort Anfragen und selbstverständlich auch Dringliche Anfragen zu stellen. Aber abgesehen davon habe auch ich das Recht, den Hintergrund dieser Anfragen zu beurteilen und auch zu bewerten.

Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Petrovic! Ich achte es, wenn man Informationen einholen möchte, selbstverständlich, ich achte es, wenn man über Gesetzesvorschläge diskutieren möchte, Abänderungen einbringen möchte und auch gegen ein Gesetz stimmen möchte. Selbstverständlich! Die Frage ist nur: Hat man auch alle Möglichkeiten genützt, diese Informationen zu bekommen?

In der letzten Zeit hätte es einige Möglichkeiten gegeben: Wir hatten einen Landesverteidigungsausschuss – es war leider kein Vertreter Ihres Klubs anwesend! (Abg. Ing. Westenthaler: Ach so ist das!) Wir hatten gestern eine Budgetdebatte, eine sehr ausführliche, eine sehr gute und sehr sachliche Debatte. Wir hatten zwei Redner von Ihrem Klub. Abgeordneter Pilz ist kurz vor seinem Debattenbeitrag hereingekommen und kurz nach seiner Rede wieder hinausgegangen.


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