Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 138

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Also stand – und das ist die Auswirkung dieser Entscheidung – einem Schadenersatz für den geschädigten Beamten prinzipiell nichts mehr im Wege. Nach dem neuen Urteil muss nur noch festgestellt werden, meine Damen und Herren, wie hoch die finanziellen Einbußen des Klägers waren und bis in dessen Pension sein werden. Die Differenz gegenüber der rechtswidrig vorenthaltenen Beförderung steht ihm natürlich zu.

Die Republik Österreich wird daher dem geschädigten Bediensteten Schadenersatz zu leisten haben und darüber hinaus auch die gesamten Kosten des Verfahrens tragen müssen. Es stellt sich in diesem Zusammenhang natürlich die Frage, ob und wie weit der dafür Verantwortliche, nämlich der frühere Bundesminister Lacina, dafür zur Verantwortung gezogen werden kann.

Meine Damen und Herren! Dieser Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf die brutale Parteipolitik bei Beamtenernennungen. Das Urteil des Höchstgerichtes ist zwar, wie ich meine, ein Meilenstein für die Erhaltung unseres Rechtsstaates, aber trotzdem darf nicht vergessen werden, dass dieser Fall ein erschreckender politischer Skandal ist. Natürlich wissen wir alle: Das ist nur ein Aspekt. Es ist die Spitze eines Eisberges, eine Art parteipolitischer Betriebsunfall. Eines ist wohl klar: Hätte der benachteiligte Beamte nicht sein Recht über die Gerichtsinstanzen gesucht, wäre ihm dieses mit Sicherheit verweigert worden.

Es ist aber nicht der Regelfall – und das wissen auch alle, die im öffentlichen Dienst tätig sind –, dass Beamte elf Jahre lang vor Gericht um ihr Recht kämpfen. Die meisten resignieren und geben schon viel früher auf.

Solche Skandale wird es unter der neuen Bundesregierung mit Sicherheit nicht geben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Objektivität und Objektivierung sind für uns Freiheitliche nämlich keine Schlagworte, keine leeren Worthülsen (Abg. Silhavy: Das sieht man ja beim Justizminister! – Ruf bei den Grünen: Das haben wir gemerkt!), sondern Teil unserer politischen Grundsätze. Sie sind unter anderem auch eine Erklärung dafür, dass wir von einer 5-Prozent-Partei im Jahr 1985 zu der Arbeitnehmerpartei schlechthin bei den letzten Wahlen geworden sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir Freiheitlichen haben nicht vor, am Postenschacher und am Proporz, die wir über viele Jahrzehnte bekämpft haben, teilzunehmen. Wir betrachten den öffentlichen Dienst nicht als Selbstbedienungsladen für eine Partei oder für die politisch Mächtigen. Wir wollen aber für die Leistungswilligen im öffentlichen Dienst bessere Rahmenbedingungen schaffen, damit die Karriere nicht vom Parteibuch, sondern vom persönlichen Können und vom persönlichen Einsatz abhängt. Das neue Objektivierungsgesetz, das die Frau Vizekanzler noch vor dem Sommer vorstellen wird, ist dafür eine ganz wesentliche Voraussetzung.

Mit einer persönlichen Bemerkung möchte ich schließen: Schon als Gemeinderat und als Personalsprecher in Graz habe ich einen jahrelangen Kampf für mehr Objektivität in der Stadtverwaltung geführt. Ich freue mich, dass ich als Sprecher meiner Fraktion für den öffentlichen Dienst nun im Parlament unter Federführung einer freiheitlichen Vizekanzlerin ähnliche Objektivierungsmaßnahmen im Bundesdienst unterstützen kann.

Ich danke Ihnen, Frau Vizekanzler, und Ihren Beamten für Ihre Bemühungen, frischen Wind in eine zum Teil erstarrte Verwaltung zu bringen und für die einzelnen Bediensteten ein Stück mehr Freiheit zu garantieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Grabner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

18.24

Abgeordneter Arnold Grabner (SPÖ): Frau Vizekanzler! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So wie es Kollegen Kopf gegangen ist, geht es auch mir. Ich möchte über den Sport reden, muss aber vorher noch einige Anmerkungen machen.


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