Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 71

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12.19

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! In diesem Kapitel, das wir heute behandeln, geht es um ganz wichtige Themen, wie Pensionen, Sozialversicherungen, aber auch um ein anderes wichtiges Thema, nämlich das der Feuerwehren.

Jeder von Ihnen wird eingestehen, dass die Feuerwehren äußerst wichtige Dienste für unsere Gesellschaft leisten – leider werden diese Dienste von manchen nicht entsprechend gewürdigt. Die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufsfeuerwehren und der Betriebsfeuerwehren haben sich in den letzten Jahrzehnten von der klassischen Brandbekämpfung hin zu mehr technischen Einsätzen verlagert. In den letzten Jahren rückte die Feuerwehr mehr als 200 000-mal pro Jahr aus, und von diesen Einsätzen sind ungefähr zwei Drittel technische Einsätze und nur mehr ein Drittel Einsätze zur Brandbekämpfung.

Unter den technischen Hilfeleistungen versteht man beispielsweise auch die Bergung von Unfallopfern aus Autowracks. Bei derartigen Einsätzen kommt der Feuerwehr die Aufgabe der Befreiung von Verletzten aus einer Notlage, der Bergung, der Erstversorgung der Verletzten und der anschließenden Übergabe an die Rettungsorganisationen zu. Und bei dieser ersten Hilfeleistung kommt es natürlich auch zu Körperkontakten mit den Verletzten und kann es auch zu Kontakten mit Körperflüssigkeiten wie Blut, Speichel und anderem kommen. Auch die Gefahr von Schnittverletzungen bei Bergungen aus verbeulten Autos ist gegeben, und daher ist es notwendig, dass die Angehörigen der Feuerwehren in den Geltungsbereich der Berufskrankheitenliste aufgenommen werden.

Das ist eine ganz wesentliche Forderung in diesem Ihnen vorliegenden Antrag, dem aber, wie man merkt, von den Regierungsparteien nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt wird. Es liegt ein ÖVP/FPÖ-Entschließungsantrag vor, der wieder etwas ganz anderes sagt.

Die Einsatzmannschaften der Feuerwehren sind einem ähnlichen Infektionsrisiko ausgesetzt wie freiwillige Helfer der Rettungsorganisationen, und sie brauchen daher auch eine entsprechende sozialrechtliche Absicherung, die sehr wohl gerechtfertigt wäre. Wenn auch Feuerwehrleute in den Geltungsbereich der Berufskrankheitenliste im ASVG aufgenommen werden, dann können diese auch die kostenlose Schutzimpfung bekommen. Bisher müssen sie das selber bezahlen.

In meinem Antrag habe ich daher gefordert, dass der Berufsschutz im ASVG auf diese rund 310 000 Feuerwehrmänner und -frauen ausgedehnt wird.

Die Regierungsparteien haben, wie schon erwähnt, im Ausschuss einen Entschließungsantrag vorgelegt. Eigenartig ist, dass als Begründung angeführt wird, dass zuerst die Zweckmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit der kostenlosen Schutzimpfung geprüft werden muss. Ich verstehe das überhaupt nicht. Als weitere Begründung wird angegeben, dass auch andere Beschäftigungsgruppen, wie zum Beispiel Angehörige des Sanitätsdienstes, in die Überlegungen einzubeziehen sind.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, Sie wissen wahrscheinlich nicht, dass die Berufskrankheitenlisten des § 177 ASVG bereits die Mitarbeiter von Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten erfasst. Also für diese Personengruppe gelten diese Regelungen bereits.

Ihre Angst vor den Kosten der Schutzimpfung ist auch fern jeder Realität, denn nur ungefähr ein Drittel der ausgebildeten Feuerwehrleute ist speziell für technische Einsätze ausgebildet. Daher ist die Anzahl der betreffenden Personen, die diese Schutzimpfung benötigen würden, keinesfalls so hoch, wie Sie angeben.

Die Regierung verliert ihre Glaubwürdigkeit – diesen Vorwurf muss ich Ihnen schon machen –, wenn sie einerseits eine Bürgergesellschaft samt Bürgerdienst fordert und andererseits die Bürger im Krankheitsfall im Stich lässt. Für diese Bürgergesellschaft haben wir mehr vor, denn gerade der Einsatz dieser freiwilligen Kräfte ist für die Gesellschaft sehr, sehr wichtig. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gaugg: Warum waren Sie immer dagegen? Warum habt ihr es nicht gemacht? 30 Jahre habt ihr Zeit gehabt!)


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