Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 158

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16.42

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister – er ist leider noch nicht hier! Meine Damen und Herren! Heute geschieht in diesem Hause zwar etwas Einmaliges, ich würde aber trotzdem sagen, dass es keine Sternstunde des Parlamentarismus ist.

Wir beschließen heute Dinge, die bereits geltendes Recht sind, aber offensichtlich – und wir haben es ja in letzter Zeit des Öfteren mit Vergesslichkeit zu tun – sind das Bezügebegrenzungsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, die Novelle 1997 zum Arbeiterkammergesetz spurlos an Ihnen vorübergegangen. Das ist besonders für Herrn Kollegen Khol bemerkenswert. Wenn es um Geschäftsordnungstricks geht, kann er sich nämlich auf Jahre zurückerinnern, wenn es aber um die Regierungsbeteiligung der ÖVP geht oder um bereits in der Vergangenheit beschlossene Gesetze, setzt dieses so gute Erinnerungsvermögen auf einmal aus! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Es ist einmalig und erstmalig, dass es heute hier um ein Organisationsgesetz der Arbeiterkammern geht, aber diesbezüglich kein Kontakt zur Bundesarbeitskammer gesucht wurde. Das steht übrigens auch im Widerspruch zur Präambel Ihrer Regierungserklärung, meine Damen und Herren!

Einmalig und erstmalig ist weiters: Man gibt vor, Privilegien abzubauen, die es aber längst nicht mehr gibt! Auch Herr Bundesminister Bartenstein als oberstes Aufsichtsorgan hat im Sozialausschuss berichtet, dass es keinerlei Beanstandungen bei der Überprüfung gegeben hätte.

Es sind also die Bezüge geregelt, für die Pensionen gibt es jetzt das Pensionskassengesetz, die Abfertigungen wurden abgeschafft. Was bleibt also übrig? – Parteipolitisches Taktieren! In polemischer Art und Weise versucht man, den Menschen zu vermitteln, man hätte Ordnung geschaffen, und zwar dort, wo es keine Ordnung zu schaffen gibt. Man schürt Emotionen und missbraucht die Gesetzgebung für Scheinaktionen. Das ist einmalig!

Ich habe in der Begründung des Abänderungsantrages ein bisschen geschmökert und dort eine weitere Einmaligkeit gefunden: In öffentlichen Erklärungen wird versichert, dass in bestehende Verträge nicht eingegriffen werden soll. In der Begründung des Antrages heißt es allerdings nebulos, und jetzt hören Sie bitte gut zu: "Die bisher abgeschlossenen und in Geltung stehenden Verträge werden entsprechend anzupassen sein."

Faktum ist, dass im Bezügebegrenzungsgesetz beziehungsweise in der Arbeiterkammergesetz-Novelle 1997 die Weitergeltung der bestehenden Verträge durch eine Übergangsbestimmung im Verfassungsrang ausdrücklich angeordnet wurde. Von dieser Verfassungsbestimmung kann durch ein einfaches Gesetz nicht abgegangen werden. – Was also soll diese Bemerkung in der Begründung, meine Damen und Herren?

Ich weiß schon, es geht Ihnen darum, Druck auf die Arbeiterkammern auszuüben. Die Diskussion über die Senkung der Arbeiterkammerumlage schließt sich hier nahtlos an. Aber andere Kammern interessieren Sie offensichtlich nicht. Mit Ihrer neuen Form des Regierens verbreiten Sie Rechtsunsicherheit, und die AK ist wieder mehr gefragt.

Meine Damen und Herren! Die Kammerumlage wird in Frage gestellt?! Dazu möchte ich sagen, dass bei der AK auch von freiheitlichen Funktionären nachgefragt wird. Ich zitiere das "WirtschaftsBlatt" vom 11. April 2000:

"Die Kampagne der FPÖ gegen zu hohe Arbeiterkammerbeiträge bekommt neuen Zündstoff. Konkret geht es um den kostenlosen Rechtsschutz, den freiheitliche Politiker als AK-Mitglieder in Anspruch nehmen, und das obwohl sie gleichzeitig eine 40-prozentige Kürzung der Kammerumlage fordern, jener Umlage, aus der auch der Rechtsschutz finanziert wird." (Abg. Silhavy: Da sieht man wieder die Doppelbödigkeit dieser Politik!)

Es kommt noch dicker, meine Damen und Herren! Ich zitiere weiter: "Zuletzt musste die Arbeiterkammer für Reinhart Gaugg, Nationalratsabgeordneter und Landesobmann der freiheitlichen


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