Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 193

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Daher stelle ich folgenden Antrag, der auch entsprechend unterstützt ist:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Haigermoser und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen (Preisauszeichnungsgesetz – PrAG) und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert werden (97 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (148 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel genannte Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 wird folgende Ziffer 4a eingefügt:

"4a. In § 12 Abs. 1 entfällt der erste Satz."

*****

Das wäre die analoge Umsetzung der Buchpreisbindung.

Es gibt weiters mehrere Verordnungsermächtigungen – eine im Bereich der Lebensmittel –, eine Negativliste darzustellen, was ausgenommen wird; das wird nicht sehr viel sein. Was die Auszeichnungsliste für Nicht-Lebensmittel anlangt, soll eine Positivliste dargestellt werden, wenn es zum Beispiel um Farbe, Lacke, Kosmetika und dergleichen geht. Das wird in dieser Form dazu beitragen – wenn nicht übermäßig dargestellt wird –, das Ganze entsprechend konsumentenorientiert umzusetzen.

Zum Abschluss die Conclusio daraus: Wenn Sie die Ausnahmen betrachten, wer davon betroffen sein wird, so sehen Sie, dass in etwa zwei Drittel aller Betriebe ausgenommen sind, wenn Sie aber den Umsatz anschauen, werden Sie erkennen, dass bloß 16 Prozent aller Umsätze von der Grundpreisauszeichnung erfasst sind. Das bedeutet, dass im Endeffekt Billa und all die großen Geschäfte unter diese Regelung fallen. Auf der anderen Seite geht aber die Tendenz dahin – und das ist einfach eine Marketing-Notwendigkeit –, dass wahrscheinlich nahezu jeder Betrieb, auch der Kleinbetrieb, entsprechend umstellen wird, weil das Standards sind, die im Marktgeschehen einfach notwendig sind.

Mit diesen Ausnahmen erreichen wir jedoch auch, dass der Kleinbetrieb jetzt nicht im Kriminal steht, sondern die Möglichkeit hat, die Anpassung Schritt für Schritt vorzunehmen.

Meine Damen und Herren! Aus unserer Sicht ist dieses Gesetz sowohl wirtschafts- als auch konsumentenfreundlich. Sie sollten sich überlegen, diesem entsprechend zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Erstens halte ich fest, dass der Entschließungsantrag des Abgeordneten Maier ordnungsgemäß eingebracht, unterfertigt ist und mit in Verhandlung steht.

Zweitens stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag, den Abgeordneter Dr. Mitterlehner soeben vorgetragen hat, mit in Verhandlung steht.

Drittens gelangt nun der Herr Bundesminister zu Wort. – Bitte.

19.00

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! In aller Kürze: Dieses vorliegende Preisauszeichnungsgesetz dient nicht nur der Umsetzung einer EU-Richtlinie, sondern dient auch der Information der Konsumenten und berücksichtigt dabei die Interessen der Wirtschaft, insbesondere der mittelständischen und kleinstrukturierten Wirtschaft. So gesehen kann ich der Argumentation


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