Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 229

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

men, dass Sie im letzten Augenblick noch Abänderungsanträge eingebracht haben, die meiner Meinung nach gegen die Intention dieses Gesetzes sind, dem Gesetz völlig zuwider laufen und eine Zustimmung von unserer Seite nicht mehr möglich machen. (Abg. Mag. Schweitzer: Warum?) Mir ist, ehrlich gesagt, völlig schleierhaft, warum Sie im letzten Augenblick diesen Gesetzentwurf, der an und für sich sehr vernünftig war, völlig aufweichen mussten! Aber Sie können uns das vielleicht nachher noch erklären. (Abg. Mag. Schweitzer: Mit Sicherheit!)

Im Biozid-Produkte-Gesetz ist vorgesehen, dass sämtliche Wirkstoffe in Zukunft identifiziert, notifiziert und sodann nach Gefahrenklassen eingestuft werden sollen. Die EU hat eine Einteilung in alte und in neue Wirkstoffe vorgenommen. Alte Wirkstoffe sind jene, die vor dem 14. Mai 2000 zugelassen wurden, und neue Wirkstoffe sind jene, die danach zugelassen wurden. Die alten Wirkstoffe sollen mit diesem Gesetz aufgearbeitet werden, und ich halte das für sehr wichtig. Die EU beabsichtigt, bis zum Jahr 2001 eine Liste dieser alten Wirkstoffe anzufertigen und eine Klassifizierung nach Gefährlichkeitsklassen durchzuführen.

Ich verstehe überhaupt nicht, dass Sie, meine Kollegen von den Regierungsparteien, nun überlange Übergangsfristen für den Verkauf dieser alten Wirkstoffe einführen wollen. (Abg. Mag. Schweitzer: Übergangsfristen sind notwendig!) Meiner Meinung nach sind diese überhaupt nicht notwendig! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer. ) Sie kommen ohnehin noch dran!

In einem Abänderungsantrag heißt es hiezu: Biozidprodukte, die nur alte Wirkstoffe enthalten, dürfen noch bis längstens 18 Monate nach Veröffentlichung der identifizierten und notifizierten alten Wirkstoffe ohne Kennzeichnung und ohne Einstufung in Verkehr gebracht werden. – Rechnen Sie sich das einmal kurz durch! Die EU-Liste kommt frühestens 2001 heraus. Sie gewähren noch eine zusätzliche Frist von 18 Monaten plus einem Jahr, dann sind wir ungefähr beim Jahr 2003 oder 2004, und das ist mir für eine vernünftige Übergangsfrist absolut zu lang. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Schweitzer: Wie lange hätten wir noch Zeit?) Es ist mir egal, wie lang wir Zeit hätten! Ich glaube, dass wir das im Interesse der Konsumenten so schnell wie möglich machen müssen.

Schauen wir uns das an: Im Begutachtungsentwurf war noch vom 1. Jänner 2001 die Rede, in der Regierungsvorlage hieß es dann schon 1. Juli 2001, und mittlerweile sind wir da beim Jahr 2004. Dazu kam es, nachdem sich Herr Kopf als Umweltsprecher und Wirtschaftsbundvertreter in die Verhandlungen eingeschaltet hatte. Dann hatten wir plötzlich eine verlängerte Übergangsfrist von mehr als vier Jahren. Aber das darf einen nicht wundern. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer. )

Sie haben das gut erkannt, Herr Kollege Schweitzer, trotz der späten Uhrzeit. Ich frage mich, warum Sie dieses Gesetz überhaupt beschließen wollen, wenn Sie gleichzeitig eine Ausnahmebestimmung beschließen, die bis zum Jahre X wirkt. Ich empfinde das als sehr bedauerlich.

Es gibt noch einige andere Punkte, auf die ich jetzt im Detail nicht eingehen möchte, etwa dieses Pingpongspiel, das Sie laut § 37 vorgesehen haben, oder die Lockerung der Meldepflicht im § 19. Der Hauptkritikpunkt meiner Fraktion bezieht sich aber auf die Übergangsfrist, weshalb ich folgenden Antrag einbringen möchte:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Biozid-Produkte-Gesetz erlassen wird sowie das Lebensmittelgesetz 1975 und das Chemikaliengesetz 1996 geändert werden (121 der Beilagen)

"Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Ausschussbericht zum Bundesgesetz, mit dem ein Biozid-Produkte-Gesetz erlassen wird sowie das Lebensmittelgesetz 1975 und das Chemikaliengesetz 1996 geändert werden (121 der Beilagen), wird wie folgt geändert:


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite