Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 219

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hat, weil dieser Betrag nämlich in den Tarifen enthalten war und von diesen Privaten geleistet wurde. (Abg. Silhavy: Aber wer zahlt die Tarife?)  – Ich komme gleich darauf zu sprechen.

Wir haben aber auch Maßnahmen dahin gehend getroffen – wenn Sie die ASVG-Novelle genau lesen, werden Sie darauf stoßen –, dass überall dort, wo der niedergelassene Bereich noch nicht in der Lage ist, diese Gatekeeperfunktion wahrzunehmen, sehr wohl die Ambulanz aufgesucht werden kann und weiterhin nicht dafür bezahlt werden muss. Auch der "Notfall" ist kursorisch aufgezählt. Es ist im KAG hinlänglich festgelegt: Was ein Notfall ist, bestimmt immer noch der Arzt! Auch hier ist keine Schwierigkeit zu sehen.

Schließlich ist der Regress im Fall von selbstverschuldetem Raufhändel und bei Trunkenheit schon jetzt im stationären Bereich entsprechend geregelt und daher auch keine Neuerung in dieser Art.

Nun zu den so genannten Privatambulatorien. Echte Privatambulatorien verlangen natürlich deswegen keinen Behandlungsbeitrag, weil sie auch keinen Vertrag mit einer Versicherungsanstalt haben. Wo kein Vertrag ist, kann ich auch nichts einheben! Aber wenn Verträge bestehen, das wissen Sie ganz genau, handelt es sich auf Grund der Gesetzeslage und nicht auf Wunsch der Betreiber um ordinationsähnliche Einrichtungen – es sind dies physikalische Institute, Labors, CT- und Magnetresonanzinstitute –, die noch dazu den Vorteil haben, dass sie wesentlich kostengünstiger arbeiten als andere Bereiche, inklusive der krankenkasseneigenen Einrichtungen.

Ich kann Ihnen sagen, dass eine Computertomographie dort 1 600 S kostet, während diese im öffentlichen Bereich oder bei Krankenkasseneinrichtungen 3 500 bis 8 000 S kostet, bei einer Magnetresonanztomographie betragen die Tarife 2 600 S im niedergelassenen Bereich, während sie in den anderen Einrichtungen 5 000 bis 13 000 S – in Worten: dreizehntausend Schilling – betragen. Hier eine Gatekeeperfunktion auszunützen ist, glaube ich, eine Verpflichtung.

Es ist daher die Absicht dieser Bundesregierung, nicht irgendwo am falschen Ort zu sparen, sondern einfach die Ressourcen besser einzusetzen. Die letzten drei Jahrzehnte sind – um es frei nach Grillparzer zu sagen – scheinbar nach dem Prinzip verlaufen: auf halbem Weg mit halber Kraft zum halben Ziel! Diese Regierung, die eine neue ist, wird mit voller Kraft den ganzen Weg zum angestrebten Ziel gehen. – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.11

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Bruckmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.12

Abgeordneter Dr. Gerhart Bruckmann (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es fiele mir wesentlich leichter, zu dieser Thematik zwei Stunden lang frei zu sprechen, ohne mich zu wiederholen, als zu diesem umfassenden Reformgesetzeswerk innerhalb der mir zustehenden 4 Minuten Stellung zu nehmen. Ich muss mich daher auf einige wenige Kernaussagen beschränken.

Der Hintergrund ist eindeutig und von vielen Vorrednern ausgeleuchtet worden. Angesichts der signifikanten demographischen Veränderungen war es ein Gebot der Stunde, tief greifende Reformmaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen mit sofortiger Wirkung zu setzen.

Der Österreichische Seniorenbund hat sich stets zur Notwendigkeit einer langfristigen Sicherung der Pensionen bekannt. Er fühlt sich nicht nur den Senioren von heute, sondern auch den Senioren von morgen und übermorgen verpflichtet. Mehr noch: Der Österreichische Seniorenbund verkennt daher nicht, dass auch die heute in Pension befindlichen Mitbürger bereit sein müssen, ihren Beitrag zur langfristigen Finanzierung der Pensionen zu leisten. Und dieser Beitrag besteht – und das ist bis jetzt noch nicht ausdrücklich so gesagt worden – in der


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