Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 293

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Dies zeigt sich im Artikel Gebietsgleichstellung deutlich. Denn erworbene Ansprüche auf Pensionen, Renten und andere Geldleistungen können auch nicht verloren gehen oder gekürzt werden, wenn der Berechtigte bereits im Gebiet des anderen Vertragsstaates wohnt.

So könnte man sich zum Abschluss nur wünschen, dass auch bei anderen Vorlagen der Regierung auf die Interessen der Betroffenen, vor allem der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, so sehr Rücksicht genommen würde wie in diesen Fällen. (Beifall bei der SPÖ, der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Dem ist generell leider nicht so. Den hier vorliegenden Abkommen kann man im Interesse der Beteiligten nur zustimmen. (Beifall bei der SPÖ, der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bravorufe bei den Freiheitlichen.)

0.56

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort hat sich Herr Abgeordneter Öllinger gemeldet. – Bitte.

0.56

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Auch wenn man den allgemeinen Erläuterungen des Abgeordneten Grabner natürlich nur zustimmen kann, muss man ihm insofern widersprechen beziehungsweise einen Einwurf machen, als zwei der hier zur Verhandlung stehenden Abkommen nur deshalb erwähnt sind, weil sie vor einiger Zeit gekündigt wurden, und zwar durch Österreich: die Abkommen mit der Türkei und mit Tunesien.

Es trifft sich sehr gut, Herr Bundesminister, dass Sie heute hier sind, denn ich kann mich noch genau an Ihre Äußerung erinnern, die vielleicht nicht so auf die Zukunft gerichtet war, aber Sie haben sie damals gemacht. Sie haben damals erklärt: Wenn Sie die Familienbeihilfe für diese Gruppe abschaffen müssen, dann können Sie das nur deshalb vertreten, weil Sie sich sicher sind, dass sie demnächst in irgendeiner Form für diese Menschen, für die türkischen Staatsangehörigen wieder eingeführt wird. – Das haben Sie damals gesagt. Sie bedauern diese Regelung, die aus budgetären Gründen getroffen werden müsse, aber die Situation des Familienlastenausgleichsfonds werde in wenigen Jahren wieder besser sein und dann könnten wir diese Regelung zumindest wieder auf eine ordnungsgemäße Basis stellen.

Ich kann dieses Zitat von Ihnen gerne heraussuchen. Aber das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist: Österreich hat das Abkommen mit der Türkei genauso wie mit Tunesien einseitig aufgekündigt, und zwar aus budgetären Gründen. Jetzt gibt es ein neues Abkommen, in dem natürlich das Element der Familienbeihilfe fehlt. Das ist – auch wenn sie fehlt – trotzdem ein Problem, und zwar nicht nur EU-rechtlich in Bezug auf die Familienbeihilfen, sondern vor allem auch deshalb, weil der Staat Österreich diesen Personen und deren Angehörigen, die hier leben – wenn er ihnen schon die Familienbeihilfe streicht –, den Unterhaltsabsetzbetrag genehmigen müsste. – Und das tut er auch nicht.

Da wird das Problem tatsächlich ein ernstes rechtliches Problem, und das wissen Sie auch, Herr Bundesminister. Sie kennen die rechtliche Lage, die steuerrechtliche Lage. Österreich ist in diesem Bereich nach wie vor gegenüber jenen Menschen und deren Angehörigen säumig, die in Österreich Steuern zahlen. Das betrifft nicht unmittelbar die zwei zur Diskussion stehenden Abkommen, aber in diesem Bereich hat Österreich in der Vergangenheit gesündigt und ist noch nicht bereit, diese Fehler beziehungsweise Versäumnisse aus der Vergangenheit wieder gutzumachen.

Sinn meines Beitrags war, Sie darauf aufmerksam zu machen, auch wenn wir diesen Abkommen zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

1.00

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich bitte die Abgeordneten, ihre Plätze einzunehmen.


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