Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 31

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gaben, für besondere Anlässe zusätzlich – vorerst in unbegrenzter Zahl – Zivildiener abrufen kann. Dieses Angebot möchte ich gerne machen, und das habe ich auch gemacht. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Ich erkläre hiemit die Fragestunde für beendet.

Die drei übrig gebliebenen Fragen mit den Nummern 41, 39 und 44 werde ich morgen zum Aufruf bringen.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen darf ich nach § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung verweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Anfragebeantwortungen: 742/AB bis 744/AB.

2. Regierungsvorlage:

Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird (VAG-Novelle 2000) (219 der Beilagen).

B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 227/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz, BGBl. 183/1947 geändert wird,

Antrag 228/A der Abgeordneten Franz Riepl und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden;

Außenpolitischer Ausschuss:

Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände samt Anlagen (200 der Beilagen);

Budgetausschuss:

Antrag 216/A der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Mag. Reinhard Firlinger, Ing. Kurt Gartlehner, Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über den Internationalen Fonds zur Räumung der Schifffahrtsrinne der Donau,

Antrag 226/A der Abgeordneten Rudolf Schwarzböck, Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Bundesfinanzgesetz 2000 geändert werden,


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